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Kündigung ohne Grund: Darf der Arbeitgeber grundlos kündigen?


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Fristlos und ordentlich
Darf der Arbeitgeber mich ohne Grund kündigen?

Von Dominic Jung

Aktualisiert am 21.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Mann mit einem Brief (Symbolbild): Eine fristlose Kündigung muss begründet werden.Vergrößern des Bildes
Mann mit einem Brief (Symbolbild): Eine fristlose Kündigung muss begründet werden. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)

Egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Für ein verbrauchtes Arbeitsverhältnis gibt es eine Menge an Kündigungsgründen. Doch müssen Kündigungen immer begründet werden?

Plötzlich die Kündigung im Briefkasten: Als Arbeitnehmer kann einem wohl kaum etwas Schlimmeres passieren, als unerwartet den Job zu verlieren. Doch warum wurde ich gekündigt? Der Kündigungsgrund ist Ihnen nicht bekannt.

Sie fragen sich, geht das überhaupt? Darf der Arbeitgeber das? Oder muss in jedem Fall eine Begründung erfolgen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Fristlose Kündigung: Muss mein Arbeitgeber einen Grund nennen?

Ja. Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen möchte, muss dafür ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen.

Entscheidend ist hierbei die Ursache der Kündigung. Denn in bestimmten Fällen kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber eine normale Kündigungsfrist nicht einhalten muss (siehe unten). Ein typisches Beispiel hierfür wäre, wenn ein Arbeitnehmer etwas gestohlen hätte.

Ordentliche Kündigung: Muss mein Arbeitgeber einen Grund nennen?

Das kommt auf die Größe des Betriebs an und wie lange Sie bereits dort arbeiten. Arbeiten Sie mindestens sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis dem deutschen Kündigungsschutzgesetz. Die Folge: Ihr Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht einfach ohne Grund kündigen.

Mögliche Gründe nach dem Kündigungsschutzgesetz sind:

  • Personenbedingte Kündigungen sind beispielsweise dann erlaubt, wenn der Arbeitnehmer durch unzureichende Arbeitsleistung den Betriebsablauf stört. Im Klartext also: Wenn Sie zu schlecht arbeiten.
  • Verhaltensbedingte Kündigungen sind nach vorheriger Abmahnung gestattet, wenn der Arbeitnehmer durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen auffällig geworden ist.
  • Betriebsbedingte Kündigungen können rechtlich möglich sein, sollte sich die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens derart verschlechtern, dass ein Stellenabbau unbedingt notwendig ist.

Fallen Sie hingegen nicht unter den gesetzlichen Kündigungsschutz, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen ohne Grund ordentlich kündigen.

Welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber einhalten?

Bei einer ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist, je nachdem wie lange Sie bereits im Arbeitsverhältnis sind. Das heißt konkret:

  • Bei Anstellung von bis zu zwei Jahren kann die Kündigung innerhalb von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats ausgesprochen werden. Wurde eine Probezeit vereinbart, so beträgt in dieser die Kündigungsfrist zwei Wochen.
  • Ab dem dritten Jahr im Unternehmen gilt mindestens eine Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Sollten Sie hingegen schon 10 Jahre oder länger im gleichen Unternehmen arbeiten, sieht das Gesetz eine Frist von 4 Monaten oder länger vor.

Habe ich nach grundloser Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Auch wenn es Ihnen schwerfallen kann, müssen Sie nach einer ordentlichen Kündigung ganz normal bis zum Ende der Frist weiterarbeiten. Eine Abfindung ist gesetzlich indes nicht vorgesehen – kann allerdings im Arbeitsvertag vereinbart worden sein.

Sie sollten in diesem Fall zuerst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Sollte das nichts bringen, kann es sinnvoll sein, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber einreichen.

Lassen Sie sich innerhalb der erst drei Wochen nachdem Sie Kündigung erhalten haben von einem Arbeitsrechtsanwalt beraten. Dieser kann am besten beurteilen, wie Ihre Klageaussichten stehen und ob Sie die Chance auf Abfindung durch einen außergerichtlichen Vergleich haben.

Kann ich als Arbeitnehmer ohne Grund kündigen?

Wollen hingegen Sie sich beruflich neu orientieren oder sind Sie einfach unzufrieden mit ihrem Job oder dem Arbeitgeber, können Sie als Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen – ein Kündigungsgrund ist dafür generell nicht notwendig. Beachten Sie jedoch, dass eine Kündigung stets schriftlich erfolgen muss.

Allerdings müssen Arbeitnehmer die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Ist diese dort nicht geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Wichtig: Diese Frist kann durch einen Arbeitsvertrag verlängert, jedoch nicht gekürzt werden. Bedenken Sie, dass Sie nach der Kündigung ganz normal bis zum Ende der Frist weiterarbeiten müssen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • anwalt.de
  • arbeitsrechte.de
  • Finanztip
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