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Job-Kündigung per Einschreiben? Diese Tücken gibt es


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Zu unsicher
Deshalb sollten Sie nicht per Einschreiben kündigen


Aktualisiert am 29.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Brief in Postkasten (Symbolbild): Eine Kündigung als herkömmlichen Brief zu verschicken, ist unsicher. Doch auch das Einschreiben hat seine Tücken.Vergrößern des Bildes
Brief in Postkasten (Symbolbild): Eine Kündigung als herkömmlichen Brief zu verschicken, ist unsicher. Doch auch das Einschreiben hat seine Tücken. (Quelle: STPP/imago-images-bilder)
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Eine Kündigung per Einschreiben zu verschicken, gilt als sichere Variante. Doch das stimmt nicht ganz. Hierbei sollten Sie einiges beachten.

Wenn man seinen Job loswerden möchte, muss man dafür kündigen. So weit, so gut. Doch das kann nicht einfach so geschehen. Denn auch bei einer Kündigung muss man einige Dinge beachten.

Besonders wichtig ist, wann und ob überhaupt Ihr Arbeitgeber das Kündigungsschreiben erhält. Das nennt sich im Arbeitsrecht "Zugang".

Die Kündigung per Einschreiben zu versenden, gilt als sicherer Weg. Doch in einer Kündigung auf diesem Weg stecken einige rechtliche Tücken. t-online erklärt, warum – und auf welchem Weg Sie das Kündigungsschreiben besser übermitteln sollten.

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, also auf Papier, erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihren Chef anrufen, eine E-Mail schreiben oder bloß eine WhatsApp-Nachricht schicken. Außerdem muss deutlich werden, dass Sie kündigen möchten – etwa mit dem Wort "Kündigung" in der Betreffzeile.

Ganz entscheidend ist, wann Ihr Arbeitgeber das Kündigungsschreiben erhält. Das nennt sich im Arbeitsrecht Zugang.

Es reicht, wenn es im "Machtbereich" des Empfängers angekommen ist, wie es in der Fachsprache heißt. Das bedeutet: Ihr Chef muss es nicht zwangsläufig erhalten, aber es muss etwa in seinem Briefkasten sein. Einschreiben eignen sich nur bedingt für das Versenden einer Kündigung (siehe unten).

Sie müssen den Kündigungsbrief auf jeden Fall unterschreiben. Eine elektronische Unterschrift gilt hierbei nicht.

Welche Probleme gibt es mit einer Kündigung per Einschreiben?

Drei Arten von Einschreiben kommen für die Kündigung infrage – und keines dieser eignet sich perfekt, um ein Kündigungsschreiben rechtlich sicher zu Ihrem Chef zu bringen. Ein Überblick:

  • Einschreiben Einwurf: Hierbei geben Sie die Kündigung auf und der Zusteller wirft sie in den Briefkasten Ihres Arbeitgebers. Das bestätigt Ihnen der Zusteller schriftlich. Unterschreiben muss Ihr Arbeitgeber nicht, dass er die Kündigung empfangen hat. Aus juristischer Sicht kann mit einem solchen Einschreiben im Falle einer Streitigkeit nur ein "Anscheinsbeweis" erbracht werden. Es lässt sich also nur vermuten, dass der Arbeitgeber die Kündigung wirklich erhalten hat. Der rechtssichere Zugang kann aber nicht bewiesen werden.
  • Einschreiben mit Rückschein: Bei dieser Variante eines Einschreibens muss Ihr Arbeitgeber den Empfang des Briefes auf einem Rückschein bestätigen – mit seiner Unterschrift. Diesen Rückschein erhalten Sie als Sender, und können dann sicher sein, dass Ihre Kündigung angekommen ist. Wenn der Zusteller den Empfänger des Briefes nicht antrifft, hinterlässt er lediglich einen Benachrichtigungsschein und gibt das Einschreiben auf der nächsten Poststelle ab. Der Empfänger muss es sich dort abholen. Tut er das nicht, wird es zurückgeschickt. Das Problem: Der Benachrichtigungsschein reicht alleine nicht, um zu beweisen, dass die Kündigung zugegangen ist. Im Zweifelsfall müssen Sie die Kündigung nochmals schicken.
  • Einschreiben Eigenhändig: Bei dieser Variante darf nur der eigentliche Empfänger oder eine schriftlich bevollmächtigte Person das Schreiben erhalten. Diese Person muss den Erhalt schriftlich bestätigen. Wenn der Zusteller den Empfänger nicht erreicht, liefert er das Schreiben auf der Poststelle ab, wo Sie es abholen – und erneut verschicken können. Das eigenhändige Einschreiben ist noch die sicherste Einschreiben-Variante. Doch hier gibt es die Gefahr, dass die Fristen verstreichen, wenn der Empfänger nicht erreicht wurde – und Sie das Schreiben nicht rechtzeitig abholen und wieder versenden.

Gut zu wissen: Auch Ihr Arbeitgeber muss den Zugang des Kündigungsschreibens sicherstellen, wenn er Sie feuert. Wenn das Schreiben nicht (rechtzeitig) ankommt, können Sie rechtlich gegen die Kündigung vorgehen.

Welche Alternativen zum Einschreiben habe ich?

Die sicherste Variante ist: Sie überbringen das Kündigungsschreiben selbst. Sie müssen es nicht Ihrem Chef in die Hand drücken, es reicht, wenn Sie es in den Firmenbriefkasten werfen (siehe oben). Sie können aber auch einen Freund oder Verwandten, dem Sie vertrauen, damit beauftragen, den Brief bei Ihrem Arbeitgeber abzugeben.

Ihr Arbeitgeber greift im Falle eines Kündigungsschreibens meist auf einen Boten zu – entweder ein Mitarbeiter des Betriebs oder einen professionellen Kurierdienst. Vorteil hiervon: Ein Bote kann im Zweifelsfall als Zeuge aussagen, dass der Zugang der Kündigung erfolgt ist. Das gilt aber nur, wenn klar ist, welcher Bote genau den Brief abgeliefert hat.

Für Sie als Arbeitnehmer eignen sich professionelle Boten für die Zustellung aber weniger, weil sie zu teuer sind. Ihr Arbeitgeber kann auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Kündigung zu überbringen. Das wird er aber nur machen, wenn es um eine besonders hohe Position geht – oder die Kündigungsfrist sehr lange ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Post
  • business-wissen.de
  • kanzleiwehner.de
  • anwaltskanzlei-online.de
  • kliemt.blog
  • haufe.de
  • ra-wittig.de
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