t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Arbeitsrecht: Darf man den Kugelschreiber aus dem Büro einstecken?


Besser vorsichtig sein
Darf ich den Kuli aus dem Büro einstecken?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 22.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Kugelschreiber in der Hand (Symbolbild): Arbeitnehmer sollten sehr vorsichtig damit sein, etwas mit nach Hause zu nehmen.Vergrößern des Bildes
Kugelschreiber in der Hand (Symbolbild): Arbeitnehmer sollten sehr vorsichtig damit sein, etwas mit nach Hause zu nehmen. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa)
News folgen

Einen Kugelschreiber aus dem Büro einstecken – oder mal etwas Druckerpapier: Kann mein Arbeitgeber mich feuern, wenn ich eine Kleinigkeit nach Hause mitnehme?

Die Milch aus dem Kühlschrank, ein paar Blätter Druckerpapier, das nette Werbegeschenk vom Kunden: Ist doch kein Problem, solche Kleinigkeiten vom Arbeitsplatz mit nach Hause zu nehmen. Oder?

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, rät zur Zurückhaltung: "Arbeitnehmer sollten sehr vorsichtig damit sein, etwas mit nach Hause zu nehmen." Die unbefugte Mitnahme aus dem Eigentum des Arbeitgebers kann bereits Grund für eine Abmahnung oder sogar für eine Kündigung sein, erklärt er. Lesen Sie hier, aus welchen Gründen Sie Ihr Chef noch abmahnen kann.

Das gelte auch für vergleichsweise geringwertige Gegenstände. Kommt es zum Streit, muss der Arbeitnehmer im Zweifel beweisen, dass die Mitnahme genehmigt war.

Beschäftigte sollten schriftliche Anfragen beim Arbeitgeber stellen

Umgekehrt ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Arbeitnehmer alle erforderlichen Arbeitsmittel, etwa für die Arbeit im Homeoffice, zur Verfügung gestellt bekommen. "Nur sollte der Arbeitnehmer dies nie als Einladung verstehen, sich die Mittel unbefugt beim Arbeitgeber zu besorgen", betont Bredereck. "Ich empfehle Arbeitnehmern im Zweifel vorab schriftliche Anfragen beim Arbeitgeber zu stellen."

Und wie sieht es aus, wenn etwa Präsente und Aufmerksamkeiten eines Kunden oder Auftraggebers eintrudeln? "Für die Annahme von Werbegeschenken gibt es in den Unternehmen häufig schon im Arbeitsvertrag klare Regelungen", unterstreicht Bredereck. Das betrifft meistens auch deren Verbleib im Besitz des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website