Beruf & Karriere Firmenwagen statt Gehaltserhöhung: Das kann sich lohnen
Nicht immer muss es eine Erhöhung des Gehalts sein, auch ein Firmenwagen bringt viele Vorteile, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für besondere Leistungen belohnen will. Der Wagen kann sich für beide Seiten lohnen, denn das Unternehmen kann die Ausgaben als Betriebskosten absetzen, bietet dem Arbeitnehmer einen attraktiven Bonus und profitiert von mehr Mobilität. Der Arbeitnehmer kann den Wagen auch privat nutzen und muss keinen eigenen Wagen finanzieren.
Firmenwagen statt Gehaltserhöhung
Gehaltserhöhungen sind im Gegensatz zu geldwerten Leistungen nicht immer beliebt, da diese ja voll versteuert werden müssen. Zusatzleistungen, die der Arbeitnehmer nicht versteuern muss, werden dagegen zunehmend beliebter, wie zum Beispiel ein Firmenwagen. Gewährt ein Unternehmen viele Zusatzleistungen, wird es generell für Arbeitnehmer attraktiv, natürlich darf das Grundgehalt trotzdem nicht zu niedrig ausfallen. Jedoch fällt es vielen Chefs leichter, dem Mitarbeiter geldwerte Leistungen zu gewähren als eine Gehaltserhöhung auszusprechen, da diese steuerlich besser absetzbar sind. (Vor- und Nachteile verschiedener Zusatzleistungen)
Wie Unternehmen den Firmenwagen richtig einsetzen
Die Verwendung des Firmenwagens sollte vertraglich genau geregelt werden, damit es bei einer Rückgabe keine Schwierigkeiten gibt. Ein Überlassungsvertrag beschreibt alle Rechte und Pflichten, die beiden Parteien durch den Firmenwagen entstehen. Die geldwerten Leistungen dürfen zudem insgesamt nicht so hoch ausfallen, dass der Arbeitnehmer mit seinem Gehalt dadurch unter bestimmte Beitragsbemessungsgrenzen gerät, zum Beispiel bei der Renten- oder Krankenversicherung. Auch die Leistungen bei Arbeitslosigkeit fallen geringer aus, umso weniger jemand verdient. Insgesamt sollten daher alle geldwerten Leistungen im Wert nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen, damit hier die Balance stimmt. Ob sich der Wagen auch wirklich lohnt, hängt auch von der Höhe der Kilometerleistung ab. Je geringer diese ausfällt, desto weniger lohnt sich der Firmenwagen aus steuerlichen Gründen. (Widerrufrecht: Darf der Arbeitgeber den Firmenwagen streichen?)