Beruf & Karriere Widerrufsrecht: Darf der Arbeitgeber den Firmenwagen streichen?
Wenn der Chef den Firmenwagen streichen will, kann er dies nur, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel zum Widerrufsrecht enthalten ist. In der Regel bekommen vor allem Führungskräfte und leitende Angestellte sowie Mitarbeiter im Außendienst einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt, was auch entsprechend im Arbeitsvertrag festgehalten wird.
Firmenwagen weg: Steht Widerrufsrecht im Vertrag?
Wenn der Wagen gestrichen werden soll, Sie ihn aber eigentlich benötigen, sollten Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag prüfen, ob die Wegnahme überhaupt möglich ist. Fehlt die entsprechende Klausel zum Widerrufsrecht im Vertrag, können Sie den Wagen rein arbeitsrechtlich gesehen auch weiterhin behalten. Ist ein Widerrufsrecht formuliert, darf der Arbeitgeber, zum Beispiel bei geringer Wirtschaftlichkeit, den Firmenwagen zurückfordern, etwa, weil ihn der Mitarbeiter für seine Tätigkeit kaum benötigt und einen Großteil der Kilometer für private Fahrten verbraucht. (Firmenwagen statt Gehaltserhöhung: Das kann sich lohnen)
Widerrufklausel muss rechtlich einwandfrei formuliert sein
Nicht jede Vertragsklausel zum Widerruf hält auch vor Gericht stand. Ist diese unzulässig formuliert, kann der Arbeitnehmer gegen den Widerruf des Firmenwagens vorgehen. So muss sich die Klausel zum Beispiel auf einen nachvollziehbaren Sachgrund beziehen. Allgemein der Punkt Wirtschaftlichkeit reicht hier nicht aus, sondern es muss exakt beschrieben sein, ab wann der Firmenwagen nicht mehr wirtschaftlich ist. Muss der Mitarbeiter den Wagen zurückgeben, hat er einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, schließlich war der Firmenwagen ja ein elementarer Bestandteil des Arbeitsvertrags und auch eine Form der Zusatzvergütung. Die Entschädigung muss dabei mindestens dem geldwerten Vorteil entsprechen, den der Mitarbeiter durch die Nutzung des Wagens hatte.
Plausible Gründe für das Widerrufrecht
Wenn der Mitarbeiter sich in der Elternzeit sowie länger als vier Wochen im Urlaub befindet, darf der Arbeitgeber die Abgabe des Wagens fordern. Auch bei Entzug des Führerscheins, bei länger andauernder Erkrankung, bei schwerem Vertragsbruch sowie bei einem Positionswechsel im Unternehmen, an eine Stelle, für die kein Firmenwagen notwendig ist, darf die Wagennutzung widerrufen werden. (Gehaltszulage: Wann habe ich Anspruch darauf?)