Das sind Ihre Rechte Arbeitsrecht: Irrtümer und Mythen rund um den Urlaub
Wenn ich Urlaub haben möchte, bekomme ich ihn und dazu auch noch Urlaubsgeld. Davon träumen viele Arbeitnehmer. Doch stimmt das auch? Und kann ein Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub zurückziehen?
Ihre Rechte als Angestellter und Arbeitnehmer im Schnell-Check:
Kann der Arbeitgeber Urlaubsanträge einfordern?
Es liegt im Interesse des Arbeitgebers, den laufenden Betrieb über das Jahr hin zu gewährleisten. Das heißt jedoch nicht, dass er seine Angestellten auffordern kann, den Urlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Mitarbeiter die einer solchen Aufforderung nicht nachkommen, müssen keine Abmahnung fürchten. Sie können allerdings das Nachsehen haben, wenn sie in stark nachgefragten Urlaubszeiten oder an Brücken- und Feiertagen nicht mehr frei nehmen können. Gibt es einen Betriebsrat, ist auch dieser an der Urlaubsplanung beteiligt. Dieser kann festlegen, bis zu welchem Datum die Urlaubsanträge eingereicht werden sollen und wie bei kollidierender Urlaubsplanung eine Einigung erfolgt. Wer aber trotz wiederholter ausdrücklicher Aufforderung des Arbeitgebers seinen Jahresurlaub nicht verplant, muss damit rechnen, dass dieser zum Jahresende oder zum 31. März des Folgejahres verfällt.
Müssen Mitarbeiter einer Firma gleich viel Urlaub haben?
Nein. Die Anzahl der Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus ist Verhandlungssache. Dabei kommt es auf den Verhandlungsspielraum des Einzelnen an. Anders ist es bei Unternehmen, in denen Tarifverträge gelten. Diese sehen in der Regel gleich lange Urlaubszeiten für einzelne Arbeitnehmergruppen vor. In manchen Unternehmen ist festgelegt, dass mit längerer Betriebszugehörigkeit ein längerer Urlaubsanspruch besteht. Diese Regelungen sind heute aber nur noch vereinzelt zu finden. Denn: Sie laufen Gefahr, eine Diskriminierung aufgrund des Alters zu begründen.
Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Schön wäre es. Aber: Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Die ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ein Anspruch kann sich in drei Fällen ergeben: erstens wenn der Anspruch auf Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart ist, zweitens die Sonderzahlung im Tarifvertrag vorgesehen ist oder drittens bei der sogenannten betrieblichen Übung. Letzteres bedeutet, der Arbeitgeber hat über einen längeren Zeitraum immer Urlaubsgeld gezahlt. Hat der Arbeitgeber drei Jahre in Folge in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt Urlaubsgeld gezahlt, begründet das Gewohnheitsrecht im vierten Jahr einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber die sogenannte betriebliche Übung explizit ausgeschlossen hat.
Darf der Arbeitgeber mich im Urlaub kontaktieren?
Ist ein Mitarbeiter im Urlaub, muss er für seinen Arbeitgeber in der Regel nicht erreichbar sein. Laut Bundesurlaubsgesetz dient der Urlaub der Erholung. Nur in wenigen Ausnahmesituationen kann eine Kontaktaufnahme gerechtfertigt sein. Das ist unter anderem der Fall, wenn nur der abwesende Mitarbeiter ein bestimmtes Passwort kennt oder in einem bestimmten Notfall weiterhelfen kann. Die Zeit, die ein Arbeitnehmer im Urlaub mit Arbeit verbringt, muss dann aber auch vergütet werden.
Kann genehmigter Urlaub zurückgezogen werden?
Im Normalfall ist ein genehmigter Urlaub unwiderruflich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber in Notfällen darauf einvernehmlich einigen, dass bereits genehmigter Urlaub doch nicht angetreten wird. Für mögliche Kosten – wie einen gebuchten Flug oder eine Unterkunft – muss dann der Arbeitgeber aufkommen. Hat der Arbeitgeber einen Urlaub genehmigt und behält sich Möglichkeit des Widerrufs vor, können Arbeitnehmer gegen einen erfolgten Widerruf vorgehen. Eine im Arbeitsvertrag festgelegt Klausel mit dem Recht auf Widerruf des Urlaubs ist rechtlich unwirksam.
Verfällt Urlaub am Jahresende bzw. am 31. März des Folgejahres?
Nicht grundsätzlich. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) verfällt der Urlaub nicht automatisch, sondern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer muss explizit darauf hinweisen. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az: Rs C-684/16). Die Richter wollten sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer ihren Mindesturlaub auch tatsächlich wahrnehmen können.
Werkstudenten haben keinen Anspruch auf Urlaub?
Werkstudenten arbeiten meist unregelmäßig. Ihr Urlaubsanspruch wird aber ebenso gehandelt, wie andere Teilzeitarbeitsverhältnisse. Das heißt: Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der anteilige Urlaubsanspruch lässt sich auf der Grundlage des gesetzlichen Anspruchs oder des Tarifvertrags berechnen. Dazu teilt man die angegebene Anzahl der Urlaubstage durch den Faktor 5 und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Tage, die man pro Woche arbeitet. Bei einem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen ergibt sich etwa für Werkstudenten, die ihre Stunden an drei Tage pro Woche ableisten, ein jährlicher Urlaubsanspruch von insgesamt 12 Tagen.
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Gibt es bei Verhinderung aufgrund des Wetters Sonderurlaub?
Nein, den gibt es nicht. Hindert einen das Wetter am Erreichen des Arbeitsplatzes, reicht dies nicht als Grund für einen bezahlten Sonderurlaub. Denn: Eine bezahlte Freistellung muss sich immer auf den individuellen Arbeitnehmer beziehen. Dies ist bei einem allgemeinen Unwetter nicht der Fall. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber nicht zur Lohnzahlung verpflichtet, wenn der Angestellte aufgrund von Schnee, Glatteis, Hochwasser oder damit verbundene Verkehrsstörungen nicht zur Arbeit erscheinen kann.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Hans-Böckler-Stiftung
- Nachrichtenagentur dpa