Entlastungen und Investitionsanreize So will Schwarz-Rot der Wirtschaft wieder auf die Beine helfen

Der Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot steht. Ein Knackpunkt ist die Wirtschaft. Mit diesen Maßnahmen will die neue Koalition Unternehmen entlasten.
Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Ein zentraler Punkt der künftigen Regierungsarbeit sollen Reformen der Wirtschaftspolitik sein. Dabei kündigten die Koalitionäre am Mittwochnachmittag Neuerungen an, wollen aber auch einige Entscheidungen der Ampelkoalition wieder zurückdrehen.
Ziel der angekündigten Maßnahmen ist es, Anreize für Investitionen in den Wirtschaftsstandort zu schaffen und Unternehmen zu entlasten. t-online gibt einen Überblick über die Einigungen in der Wirtschaftspolitik:
Steuerentlastungen und Industriestrompreis
Zur Ankurbelung der Wirtschaft soll die Körperschaftsteuer "in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt" gesenkt werden – allerdings erst zum 1. Januar 2028 und nicht wie von der Union gefordert schon zwei Jahre früher. Zur Entlastung der Betriebe soll es zudem sogenannte Turboabschreibungen geben: Firmen können dabei über drei Jahre jährlich je 30 Prozent des Anschaffungswerts steuerlich abschreiben.
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Die Stromsteuer wollen Union und SPD "auf das europäische Mindestmaß senken" und die Übertragungsnetzentgelte reduzieren. Ziel ist eine Entlastung von Unternehmen und auch Verbrauchern "um mindestens fünf Cent" pro Kilowattstunde. Zudem soll es einen Industriestrompreis für energieintensive Firmen geben.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll sinken
In der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 wieder ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Auch Landwirte sollen gestärkt werden: Die Agrardiesel-Rückvergütung soll vollständig wieder eingeführt werden.
Auch die vorgesehene Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes wird die Wirtschaft freuen, weil dadurch zum Beispiel Berichtspflichten entfallen. Stattdessen soll die EU-Lieferkettenrichtlinie mit wenig Bürokratie umgesetzt werden.
"Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor"
Die neue Koalition erwägt auch Unternehmensbeteiligungen: "Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern. Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen werden wir auf strategische Anteile des Bundes zurückführen."
Die Autoindustrie soll von Kaufanreizen für die E-Mobilität profitieren. Es seien zusätzliche Maßnahmen geplant bei der steuerlichen Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze für E-Fahrzeuge auf 100.000 Euro. Für E-Fahrzeuge werde es eine Sonderabschreibung geben. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos werde bis 2035 verlängert.
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa und Reuters