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Discounter Tedi klagt auf Millionen-Entschädigung wegen Corona


Klage in Stuttgart eingereicht
Tedi verlangt fast 33 Millionen Euro Corona-Entschädigung

Von t-online
Aktualisiert am 14.03.2025 - 08:21 UhrLesedauer: 1 Min.
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Das Firmenschild von Tedi an einer Filiale (Archivbild): Der Discounter verlangt vom Land Baden-Württemberg Entschädigung wegen der Corona-Maßnahmen. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)
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Die Corona-Maßnahmen haben ein weiteres Nachspiel: In Baden-Württemberg verlangt ein Discounter eine hohe Entschädigung.

Die Muttergesellschaft der Discounterketten Tedi und Woolworth hat das Land Baden-Württemberg auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro verklagt. Grund hierfür sind die während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen.

Die B.H. Holding sieht sich durch die Corona-Verordnungen der Jahre 2020 und 2021 in seinen Eigentumsrechten verletzt. Die Klage wird am Landgericht Stuttgart verhandelt, berichtet die "Stuttgarter Zeitung".

Das Unternehmen argumentiert, dass die Schließung ihrer Filialen zu erheblichen Einnahmeverlusten geführt habe. Während reine Non-Food-Händler den Betrieb einstellen mussten, durften Supermärkte und Drogerien weiterhin ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Die Klägerseite sieht darin eine ungerechtfertigte Benachteiligung. Die Klägerseite sieht im Non-Food-Bereich eine "neunzigprozentige Überschneidung des Sortiments" mit Vollsortiment-Anbietern wie Edeka, Rewe, Kaufland oder Marktkauf und fühlt sich entsprechend diskriminiert.

Gericht zeigt sich skeptisch

Das Land Baden-Württemberg lässt sich von der Kanzlei Oppenländer vertreten, die bereits ähnliche Verfahren begleitet hat. Bisher wurden vergleichbare Klagen vor deutschen Gerichten allerdings zugunsten der Bundesländer entschieden. Ein Vertreter des Landes lehnte daher eine gütliche Einigung ab.

Der zuständige Richter machte laut "Stuttgarter Zeitung" bereits deutlich, dass für die Entscheidung die damalige Einschätzung zur Infektionslage maßgeblich sei. Er kündigte an, zunächst über die grundsätzliche Berechtigung der Klage zu entscheiden, bevor es um eine mögliche Schadenshöhe gehe. Ein Urteil wird Mitte April erwartet.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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