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Krankenkassen erhöhen Beiträge: Kassenchefs sehen einen Grund im Bürgergeld


Ampel versprach Lösung
Kassenchefs: Beiträge steigen auch wegen Bürgergeld

Von t-online, jcz

28.10.2024 - 10:07 UhrLesedauer: 1 Min.
Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen (Symbolbild): Die Zusatzbeiträge werden aller Voraussicht nach um 0,8 Prozentpunkte steigen.Vergrößern des BildesGesundheitskarten verschiedener Krankenkassen (Symbolbild): Die Zusatzbeiträge werden aller Voraussicht nach um 0,8 Prozentpunkte steigen. (Quelle: IMAGO / epd/imago-images-bilder)

Die Krankenkassen bekommen offenbar für Arbeitslose zu wenig Geld, klagen Kassenchefs. Ein Problem, das die Ampel eigentlich lösen wollte.

Zum Jahreswechsel werden die Krankenkassenbeiträge aller Voraussicht nach deutlich steigen, denn der sogenannte Zusatzbeitrag soll um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent steigen. Die Vorsitzenden zweier großer Krankenkassen sehen darin auch ein Verfehlen der Bundesregierung: Ein Grund für den hohen Anstieg sei neben den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen, dass die für Bürgergeldempfänger gezahlten Beiträge deutlich zu niedrig seien.

Der Chef der DAK, Andreas Storm, sagte der "Bild": "Wenn die Bundesregierung die Beiträge für Bürgergeld-Bezieher auskömmlich finanziert hätte, müssten Beitragszahler jetzt nicht den größten Beitragsanstieg seit 1975 bezahlen. Statt einer Steigerung von 0,8 Prozentpunkten zum Jahreswechsel wäre ein moderater Anstieg von 0,2 oder 0,3 Prozentpunkten realistisch gewesen."

AOK-Chefin: Ampel muss Koalitionsversprechen einlösen

Auch Carola Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbands, hält einen Anstieg von 0,3 Prozent für realistisch. "Dazu müsste die Regierung nur ihr Koalitionsversprechen einlösen und auskömmliche Beitragspauschalen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehenden zahlen", sagte Reimann der "Bild".

Wie die Zeitung unter Berufung auf den Betriebskrankenkassen-Verband berichtet, bekommen die gesetzlichen Krankenkassen pro Bürgergeldempfänger 119 Euro im Monat. Der durchschnittliche Betrag eines zum Mindestlohn beschäftigten Arbeitnehmers liege hingegen bei 350 Euro, wobei die Hälfte davon vom Arbeitergeber gezahlt wird. Lesen Sie hier zum geplanten Anstieg der Beiträge.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf eine Anfrage der "Bild", die Beiträge für Bürgergeldempfänger, trotz Einigung im Koalitionsvertrag, vorerst nicht erhöhen zu wollen. Grund dafür seien die "angespannte Haushaltslage des Bundes und die Vorgaben der Schuldenbremse".

Verwendete Quellen
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