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Rentenfrage: Steuervorteile für Schwerbehinderte - Was Sie wissen müssen


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Rentenfrage
Zahle ich mit Schwerbehinderung weniger Steuern auf meine Rente?


Aktualisiert am 13.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Rentner im Rollstuhl (Symbolbild): Je nach Grad der Behinderung gelten bei der Steuer bestimmte Freibeträge.Vergrößern des Bildes
Rentner im Rollstuhl (Symbolbild): Je nach Grad der Behinderung gelten bei der Steuer bestimmte Freibeträge. (Quelle: Halfpoint/getty-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was bedeutet der Schwerbehinderungsgrad 50 für meine Steuern?

Ein Grad der Behinderung (GdB) bringt Ihnen tatsächlich steuerliche Vorteile. Denn wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, wird Ihnen der sogenannte Behindertenpauschbetrag gewährt. Er soll alle regelmäßigen Kosten decken, die typisch für die Behinderung sind – zum Beispiel Ausgaben für Arzneimittel.

"Die Pauschbeträge werden bei der Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt, wenn Sie dort Ihre Schwerbehinderung als außergewöhnliche Belastung angeben", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler t-online. "Das Finanzamt möchte in der Regel einen Nachweis der Schwerbehinderung sehen. Hierzu reicht die Vorlage der Kopie des Schwerbehindertenausweises."

Besonderheit bei Steuern für Rentner

Der Pauschbetrag wird Ihnen dann von den Einkünften abgezogen. Dadurch müssen Sie weniger Steuern zahlen. Bei Rentnern gibt es bei der Besteuerung eine Besonderheit: Sie müssen nicht ihre komplette Rente versteuern, sondern nur einen Teil. Wie hoch dieser steuerpflichtige Anteil der Rente ist, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gegangen sind. Welche Höhe für Sie gilt, können Sie in unserem Ratgeber zur Rentenbesteuerung lesen.

Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

"Der steuerpflichtige Anteil einer Rente wird immer unabhängig davon berechnet, ob der Rentner einen Schwerbehindertengrad ausgestellt bekommen hat oder nicht", sagt Karbe-Geßler. Im zweiten Schritt reduziert der GdB aber den Teil Ihrer Rente, auf den Sie Steuern zahlen müssen.

Die Behindertenpauschbeträge haben sich 2021 verdoppelt. Außerdem können seitdem auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 einen Freibetrag geltend machen. Die Höhe der abziehbaren Beträge steigt mit der Schwere der Behinderung an.

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Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler
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