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Rente: Krankenkassenbeitrag steigt für Rentner erst ab März


Zahlung sinkt
Darum bekommen Sie ab März weniger Rente

Von dpa, cho

Aktualisiert am 23.01.2025 - 12:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Etwas weniger Bares: Ab März spüren auch Rentner die gestiegenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen.Vergrößern des Bildes
Etwas weniger Bares: Ab März spüren auch Rentner die gestiegenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. (Quelle: Christin Klose/dpa)
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Zum Jahresbeginn ist bei den meisten Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Für viele Rentner wirkt sich diese Erhöhung allerdings verzögert aus.

Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag hat sich zu Anfang des Jahres erhöht, doch die Rentenzahlung im Januar war die gleiche wie im letzten Jahr? Das liegt daran, dass sich diese Erhöhung bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern erst zwei Monate später auswirkt. Darauf weist der Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag, das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ändert sich der Krankenkassen-Beitrag, schlägt sich das sowohl bei Senkungen als auch bei Erhöhungen immer erst zwei Monate später auf die Rente nieder. Lesen Sie hier, welche Krankenkassen 2025 einen höheren Zusatzbeitrag verlangen.

Schriftliche Bescheide nur in Ausnahmefällen

Dass sich die Rentenzahlung durch den Krankenversicherungsbeitrag ändert, sehen Betroffene auf ihrem Kontoauszug. Die Rentenversicherung versendet nur in Ausnahmefällen schriftliche Bescheide, zum Beispiel, wenn die Rente auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird oder wenn Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind.

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu und kann von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein. Zwar legt das Bundesgesundheitsministerium aufgrund einer Expertenschätzung jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest – für 2025 sind es 2,5 Prozent. Aber jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden.

Krankenkassenwechsel spart Geld

Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger. Ist Ihr Krankenkassen-Zusatzbeitrag gestiegen, kann ein Wechsel der Krankenversicherung helfen. Auch Rentner haben die freie Wahl, bei welcher Kasse sie Mitglied sein wollen.

Gut zu wissen: Bei einer Beitragserhöhung greift immer ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Lesen Sie hier, wie das geht.

Verwendete Quellen
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