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Maskenpflicht, Bierpreise, Steuern: Das ändert sich im Februar 2023


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Verbandskastenregeln und Bierpreis
Das ändert sich im Februar


Aktualisiert am 02.02.2023Lesedauer: 4 Min.
Verbandskasten am Straßenrand (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Verbandkasten am Straßenrand (Symbolbild) (Quelle: IMAGO / Westend61)
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Der neue Monat bringt Deutschlands Verbraucher noch näher in Richtung Normalität. Einige der letzten Corona-Regeln fallen. Was sich sonst noch ändert.

So manch ein Fahrgast scherte sich ohnehin nicht mehr um sie, jetzt geht sie auch offiziell zu Ende: die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Doch das ist nicht die einzige Corona-Regel, die zum Februar ausläuft. Außerdem gibt es Änderungen für Autofahrer, Steuerzahler und alle, die gerne Bier trinken. t-online fasst die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen.

Ende der Maskenpflicht

Anfang Februar fällt bundesweit die Maskenpflicht für Bahnreisende. Sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr wird es dann nicht mehr nötig sein, Mund und Nase zu bedecken. Während die Maskenpflicht in ICE, IC und Co. einheitlich in allen Bundesländern am 2. Februar endet, weichen die Termine im ÖPNV zum Teil je nach Bundesland ab.

So haben Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Maskenpflicht bereits abgeschafft, Hamburg und Nordrhein-Westfallen wollen zum 1. Februar nachziehen. Am 2. Februar folgen dann Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Auch in allen übrigen Bundesländern soll die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bis Anfang des Monats fallen.

In Bayern und Baden-Württemberg dürfen zudem Beschäftigte in Arztpraxen ab Februar wieder ohne Mund-Nasen-Schutz zur Arbeit kommen. Gleiches gilt für Angestellte in anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutsche Hausärzteverband fordern auch in den übrigen Bundesländern ein Ende der Maskenpflicht in Praxen.

Ende von Corona-Sonderregeln

Eigentlich hätten die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz noch bis zum 7. April greifen sollen, doch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schafft sie nun zwei Monate früher ab. Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar aufgehoben.

Konkret bedeutet das, dass Arbeitgeber künftig keine Homeoffice- und Testangebote für ihre Beschäftigten mehr prüfen müssen. Die Pflicht für Unternehmen, Tests und Homeoffice anzubieten, war bereits im März 2022 ausgelaufen. Stattdessen sollen die Betriebe und Verwaltungen nun selbst entscheiden, wie sie bei neuen Infektionsausbrüchen reagieren. Der Bund gibt nur noch unverbindliche Empfehlungen.

"Wind-an-Land-Gesetz" tritt in Kraft

Will Deutschland unabhängig von fossiler Energie werden, muss der Ausbau der Windkraft mit deutlich mehr Tempo vorankommen. Dabei helfen soll das "Wind-an-Land-Gesetz", das am 1. Februar in Kraft tritt.

Es macht allen Bundesländern Vorgaben, in welchem Maß sie Flächen für die Windenergie an Land ausweisen müssen. Gleichzeitig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, damit die Flächen schneller bereitstehen.

Ziel ist es, bis 2027 1,4 Prozent der Bundesfläche für Windkraft auszuweisen, bis 2032 sollen es 2 Prozent sein. Aktuell sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen, wobei nur 0,5 Prozent auch tatsächlich verfügbar sind.

Neue Vorgabe für Verbandkästen

Auf Bahnreisen verschwinden die Masken, bei Autofahrten müssen sie künftig dabei sein – wenn auch nur im Verbandkasten. Neu gekaufte Exemplare müssen ab 1. Februar zwei medizinische Masken enthalten (mehr dazu hier), dann endet die Übergangsfrist. Besitzen Sie bereits einen Verbandkasten, reicht es, wenn Sie diesen nachrüsten. Lesen Sie hier, was Ihnen droht, wenn Sie als Autofahrer gar keinen Verbandskasten mitführen.

Neuer Poststreik droht

Die Deutsche Post will im Tarifstreit mit Verdi bei den Verhandlungen am 8. und 9. Februar ein Angebot vorlegen. Schon jetzt ist allerdings klar: Die 15 Prozent mehr Lohn, die die Gewerkschaft für die Beschäftigten fordert, dürfte es nicht geben. Der Post-Vorstand lehnte die Forderung bereits als unrealistisch ab. Kommt es zu keinem Kompromiss, müssen sich Verbraucher vermutlich wieder auf Warnstreiks einstellen – und länger auf Briefe und DHL-Pakete warten.

Schon im Januar hatten Warnstreiks in den Brief- und Paketzentren dafür gesorgt, dass Millionen Sendungen verspätet bearbeitet wurden. Die Post betreibt in Deutschland 82 Briefzentren, 38 Paketzentren sowie zwei internationale Postzentren.

Steuererklärung später abgeben

Wer dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und sich dabei von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat dafür normalerweise bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für das Steuerjahr 2021 müssten Sie Ihre Erklärung also eigentlich bis zum 28. Februar 2023 einreichen. Lesen Sie hier, was passiert, wenn Sie die Frist verpassen.

In diesem Jahr gilt aber ausnahmsweise ein anderes Datum. Die Bundesregierung hat die Abgabefrist um sechs Monate verlängert – bis zum 31. August 2023. In diesem Februar brauchen Sie – oder vielmehr Ihr Steuerberater – also nicht noch schnell aktiv zu werden.

Übrigens: Auch für die Steuererklärung 2022 gibt es eine Fristverlängerung. Die Formulare müssen erst am 2. Oktober 2023 beim Finanzamt sein, nicht schon am 31. Juli. Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung in professionelle Hände, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Juli 2024. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt.

Bestimmte Lampen vor dem Aus

Die Glühbirne ist bereits seit zehn Jahren passé, jetzt sind die Leuchtstofflampen an der Reihe. Ab dem 25. Februar dürfen die Modelle mit Stecksockel nicht mehr produziert werden, da in ihnen das giftige Schwermetall Quecksilber steckt. Allerdings wird es dann noch erlaubt sein, Restbestände zu verkaufen. Ab Ende August 2023 gilt das Verbot auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform, genauer: für die Typen T5 und T8.

Bier wird teurer

Für Deutschlands Biertrinker wird es ab Februar teurer. Egal ob aus dem Fass oder der Flasche – gleich mehrere Brauereigruppen verlangen dann höhere Preise. Neben der Warsteiner Gruppe haben das die Bitburger Braugruppe, die Brauerei Veltins sowie Carlsberg Deutschland angekündigt. "Bei allen steigen die Flaschenbierpreise der meisten Marken um 6,60 Euro pro Hektoliter, der Preis für Fassbier erhöht sich um 14 Euro pro Hektoliter", heißt es beim Branchen-Portal "Getränke News". Das wird sich auch in den Preisen für Endkunden widerspiegeln.

Weniger Cloud-Speicherplatz

Microsoft-Nutzer müssen ab 1. Februar damit leben, dass sie womöglich weniger Speicherplatz in der Cloud zur Verfügung haben. Denn ab dann werden dort zusätzliche Daten gespeichert, etwa Anlagedaten des E-Mail-Tools Outlook. Ist der Speicher voll, können Sie keine E-Mails mehr senden und empfangen. Microsoft will das neue Feature schrittweise ausrollen, sodass nicht alle Nutzer direkt schon am 1. Februar davon betroffen sind.

Verwendete Quellen
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