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Altersrenten abgeschafft: Millionen Rentner profitieren noch immer


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Kein Anspruch
Diese zwei Renten können Neu-Rentner nicht mehr bekommen


Aktualisiert am 27.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Rentnerpaar am Laptop: Derzeit zahlt die Rentenversicherung noch sechs verschiedene Altersrenten aus.Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar am Laptop: Derzeit zahlt die Rentenversicherung noch sechs verschiedene Altersrenten aus. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)
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Die Rentenversicherung zahlt jeden Monat über 18,7 Millionen Altersrenten aus. Fast ein Viertel davon sind Renten, die es gar nicht mehr gibt.

Es klingt kurios: Jeden Monat bekommen mehr als vier Millionen Rentnerinnen und Rentner eine gesetzliche Altersrente, die gar nicht mehr existiert. Das geht aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor, die sie auf ihrem Portal "ihre-vorsorge.de" veröffentlicht hat.

Demnach wurden Ende 2023 knapp 2,9 Millionen Altersrenten für Frauen und rund 1,49 Millionen Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gezahlt. Beide Rentenarten sind bereits vor etwa zehn Jahren ausgelaufen – anspruchsberechtigte Seniorinnen und Senioren gibt es aber noch immer.

Fast ein Viertel (23,3 Prozent) aller monatlich überwiesenen Altersrenten geht damit auf diese abgeschafften Renten zurück. Insgesamt hat die Rentenversicherung Ende 2023 rund 18,74 Millionen Altersrenten überwiesen – knapp 170.000 mehr als ein Jahr zuvor. Wie sich die Altersrenten verteilen, zeigt die folgende Grafik:

Der größte Anteil entfällt dabei wenig überraschend auf die Regelaltersrente. Ein Anspruch darauf besteht bereits, sobald Sie fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Um Sie beziehen zu können, müssen Sie zudem alt genug sein. Lesen Sie hier, wann das für Ihren Jahrgang der Fall ist.

Auf dem zweiten Platz folgt bereits mit 2,9 Millionen Auszahlungen die Altersrente für Frauen, die es nur noch für Rentnerinnen gibt, die vor 1952 geboren wurden. Mit ihr konnten Frauen ab 60 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen, sofern sie nach ihrem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre in der Rentenversicherung pflichtversichert waren und insgesamt auf mindestens 15 Jahre an Rentenbeiträgen kamen. Ende 2023 wurden durchschnittlich 1.065 Euro Altersrente für Frauen ausgezahlt.

"Rente mit 63" überholt bald Frührente mit Abschlägen

Platz drei geht derzeit noch an die Altersrente für langjährig Versicherte, mit der Sie vorzeitig und mit Abschlägen in Rente gehen können, sobald Sie 63 Jahre alt werden und mindestens 35 Versicherungsjahre zusammenbekommen. Sie wurde 2,45 Millionen Mal gezahlt. Im Schnitt gab es bei dieser Rentenart 1.260 Euro im Monat.

Auffällig: Obwohl die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit deutlich leichter zu erhalten ist als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit, dürfte Letztere schon im kommenden Jahr auf Platz drei vorrücken. Die umgangssprachlich "Rente mit 63" genannte Rentenart wurde mit 2,41 Millionen Überweisungen schon jetzt fast genauso oft ausgezahlt wie ihre "kleine Schwester". Die Beliebtheit kommt nicht von ungefähr: Sie fiel Ende 2023 mit durchschnittlich 1.574 Euro im Monat um 25 Prozent höher aus als die Rente für langjährig Versicherte (1.260 Euro).

Warum der Name "Rente mit 63" in die Irre führt

Die "Rente mit 63" gibt es nur für Menschen mit mehr als 45 Versicherungsjahren. Im Gegensatz zur Rente für langjährig Versicherte, die es ab 35 Versicherungsjahren gibt, ist sie abschlagsfrei. Allerdings kann sie trotz ihres Namens schon länger nicht mehr ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Dieses Startalter galt nur für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Welche Altersgrenzen für spätere Jahrgänge gelten, lesen Sie hier.

Den geringsten Anteil an den Altersrenten macht die nicht mehr zugängliche Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit aus (1,49 Millionen). Mit durchschnittlich 1.545 Euro fiel sie 2023 nur unwesentlich niedriger aus als die "Rente mit 63". Auch diese Rentenart erhalten nur noch Menschen, die vor 1952 geboren wurden. Zu den Voraussetzungen gehörte unter anderem, dass das Erwerbsleben mit mindestens zwei Jahren Altersteilzeit endete oder mit einer Phase der Arbeitslosigkeit.

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