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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Tod der Ex-Frau: Bekomme ich nun Betriebsrente zurück?
Jede Woche beantwortet t-online mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Gilt die Anpassung wegen Todes auch für die Betriebsrente?
Lässt sich ein Paar scheiden, kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich. Dabei wird Ihnen jede Rentenanwartschaft, die Sie und Ihr Partner während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworben haben, jeweils zur Hälfte gutgeschrieben. Unterm Strich heißt das: Derjenige, der zum Beispiel mehr gesetzliche Rentenpunkte gesammelt hat, müsste einen Teil davon abgeben, während der andere Rentenpunkte hinzugewinnt. Mehr zum Versorgungsausgleich lesen Sie hier.
Stirbt jedoch einer der geschiedenen Partner, können Sie sich die an ihn abgetretenen gesetzlichen Rentenanwartschaften unter Umständen zurückholen. So lief es auch im Fall eines t-online-Lesers. Was ihm jedoch nicht erstattet wurde: die Anwartschaften aus seiner betrieblichen und privaten Altersrente, die ebenfalls in den Versorgungsausgleich geflossen sind. Er fragt sich: "Gibt es eine Möglichkeit, auch diese Beiträge zurückzufordern?"
Anpassung wegen Todes: Für welche Renten ist das möglich?
Die kurze Antwort lautet: leider nein. Denn: "Die Anpassung des Versorgungsausgleichs nach dem Tod des Ex-Ehepartners sieht das Gesetz nur für die sogenannten Regelsicherungssysteme vor", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
"Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständische Versorgung (zum Beispiel Ärzteversorgung), die Alterssicherung der Landwirte sowie die Versorgung der Abgeordneten und Regierungsmitglieder." Private und betriebliche Rentenansprüche fallen nicht darunter.
In der Rentenfrage der Woche beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an wirtschaft-finanzen@stroeer.de.
Um überhaupt eine Anpassung wegen Todes beantragen zu können, darf der verstorbene Ex-Partner zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als 36 Monate selbst Rente bezogen haben. Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrem Rententräger. Ab dem darauffolgenden Monat erhalten Sie dann wieder die ungekürzte Rente – zumindest für die Regelsicherungssysteme.
- Gespräch mit Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund