Rentenfrage Welche Einnahmen sind für die Grundrente relevant?
Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Welche Einnahmen werden bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt?
Ob ein Grundrentenzuschlag gezahlt wird, hängt unter anderem von der Höhe Ihres weiteren Einkommens ab. Als Einkommen berücksichtigt die Rentenversicherung dafür:
- das zu versteuernde Einkommen,
- den steuerfreien Teil von Renten sowie den steuerfreien Betrag von Versorgungsbezügen und
- die versteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.
Das zu versteuernde Einkommen ist immer niedriger als Ihr jährliches Bruttoeinkommen, da für jeden Steuerzahler unter anderem ein Grundfreibetrag gilt. Der steuerfreie Teil der Rente richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in den Ruhestand eingetreten sind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Einkommen des Ehepartners zählt mit
"Waren Sie als Rentner im vorletzten oder vorvorletzten Kalenderjahr verheiratet, ist das von den Finanzbehörden festgestellte und übermittelte gemeinsame Einkommen der Ehegatten relevant", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online.
"Die Rentenversicherung ist dabei an die von der Finanzbehörde übermittelten Daten gebunden." Die Güterstände überprüfe die Rentenversicherung dabei nicht.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Es ist also egal, ob sich Ihre Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung befindet. Der Normalfall ist die Zugewinngemeinschaft. Sie bedeutet, dass Ihr Vermögen und das Ihres Partners durch die Ehe nicht zu einem gemeinsamen Vermögen geworden sind. Alles, was Ihnen vor der Eheschließung gehört hat, bleibt damit Ihr Eigentum. Mehr zur Zugewinngemeinschaft lesen Sie hier.
Für die Gütertrennung müssen Sie sich aktiv entscheiden – etwa indem Sie sie im Ehevertrag festlegen. Dabei wird Ihr Vermögen so behandelt, als wären Sie unverheiratet. Sie behalten also die volle Verfügungsmacht über Ihr Vermögen.
- Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund