Messenger will Zustimmung Neue WhatsApp-Regeln gelten in wenigen Tagen
WhatsApp hat schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass bald neue Nutzungsbedingungen gelten. Am 15. Mai ist es nun so weit. Kurz davor versucht WhatsApp, Unsichere noch um Zustimmung zu bitten.
Wer WhatsApp nutzt, hat bis zum 15. Mai Zeit, den neuen Richtlinien zuzustimmen – ansonsten wird er vom Messenger ausgeschlossen. Wer den Regeln noch nicht zugestimmt hat, bekommt nun auch folgende Meldungen beim Start der App eingespielt.
Wer noch unsicher ist, kann das Fenster mit einem Klick auf das "X" oben rechts wegdrücken. In den Meldungen weist WhatsApp vor allem darauf hin, dass es die persönlichen Nachrichten der Nutzer nicht einsehen kann. Anfang des Jahres kursierten Gerüchte dazu, dass die neuen Richtlinien WhatsApp eben dies erlauben. Mehr dazu lesen Sie hier.
Zudem verlinkt WhatsApp mehrmals auf seine Website, wo die Änderungen erklärt werden. Was sich nach dem 15. Mai für Nutzer ändert, lesen Sie hier. Auch weist das Unternehmen darauf hin, dass Nutzer den neuen Bedingungen bis zum 15. Mai zustimmen müssen, um den Messenger "nach diesem Datum weiterhin nutzen zu können."
Bereits Ende Februar machte WhatsApp aber klar, dass der Messenger nicht sofort vom Gerät der Nutzer gelöscht wird, wenn sie den Bedingungen nicht zustimmen. Wer seine Zustimmung verweigert, wird "für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können", schreibt WhatsApp dazu. Mehr dazu lesen Sie hier.
Alternativen zu WhatsApp
Wer WhatsApp nicht mehr nutzen will, findet viele Alternativen: Bekannt sind beispielsweise Threema, Wire oder Signal. Letzteres wird unter anderem auch vom Whistleblower Edward Snowden empfohlen und gilt als besonders datenschutzfreundlich.
Wie Sie von WhatsApp auf Signal umsteigen können, erklären wir in diesem Text. Und hier lesen Sie, welche Funktionen Signal besitzt und WhatsApp nicht.
Datenschützer geht gegen Facebook vor
Viele Datenschützer sehen WhatsApp kritisch. Unter anderem, weil der Messenger sogenannten Metadaten seiner Nutzer sammelt. Hier lesen Sie, was WhatsApp alles über seine Nutzer weiß.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat mit Hinblick auf die neuen Nutzungsbedingungen Mitte April ein Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook eröffnet. "Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen", so die Pressemeldung zum Thema.
Unter anderem werde befürchtet "dass WhatsApp mit den neuen Bestimmungen neben den bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten mit Facebook für die Bereiche Produktverbesserung, Analyse, Network/Security künftig weitere für Marketingzwecke und Direktwerbung schafft." Caspar selbst wird unter anderem so zitiert: "Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen."
Kein WhatsApp für Behörden
Auch Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat die Nutzung von WhatsApp ausgeschlossen – zumindest für Bundesbehörden. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass das Nachrichtenportal "netzpolitk.org" im Mai 2020 veröffentlicht hat.
Laut dem Schreiben haben sich Bürger beim Datenschutzbeauftragten beschwert, weil Behörden WhatsApp zur Kommunikation mit Bürgern nutzten. Behörden sollen aber auf WhatsApp verzichten, so Kelber. Unter anderem schreibt der Datenschutzbeauftragte, dass WhatsApp vermutlich gesammelte Metadaten "unmittelbar" an Facebook weitergibt. "Allein aus der Tatsache, dass zum Beispiel ein Bürger mit einer Bundesbehörde kommuniziert hat, sowie der Häufigkeit der Nachrichten lassen sich Rückschlüsse ziehen", so Kelber. "Diese tragen – wenn auch als kleiner 'Mosaikstein' – zur verstärkten Profilbildung bei Facebook bei."
Auf Anfrage von der Fachseite "PC Welt" hieß es von WhatsApp dazu damals, dass das Unternehmen keine Metadaten mit Facebook für den Zweck teilen würde, dass Facebook daraus Nutzerprofile erstellen könne oder diese Metadaten sonst wie für Werbung verwenden könne. Das Unternehme behandele Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung, sagte ein WhatsApp-Sprecher damals "PC Welt".
- Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
- PCWelt.de: "Whatsapp-Verbot für Bundesbehörden: Das sagt Whatsapp"
- netzpolitk.org: "Bundesbehörden sollen kein WhatsApp nutzen"
- Schreiben von Ulrich Kelber
- Eigene Recherchen