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Neue Gesetze: Für diese Aussagen kann man jetzt ins Gefängnis wandern


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Gesetzesänderung
Für diese Aussagen kann man ins Gefängnis wandern


Aktualisiert am 16.04.2021Lesedauer: 5 Min.
Ein Schild mit der Aufschrift "Hass ist keine Meinung" (Symbolbild): Anfang April sind schärfere Gesetze gegen Hass im Netz in Kraft getreten.Vergrößern des Bildes
Ein Schild mit der Aufschrift "Hass ist keine Meinung" (Symbolbild): Anfang April sind schärfere Gesetze gegen Hass im Netz in Kraft getreten. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)

Anfang April ist ein neues Gesetzespaket gegen Hetze im Netz in Kraft getreten. Experten erklären, was man im Internet nun lieber nicht mehr sagen sollte – und wohin die Änderungen führen könnten.

"Ich schlage dir die Fresse ein!" – die wenigsten würden diesen Satz direkt zu anderen Menschen sagen. Anders ist es im Internet: Wer auf Facebook, Twitter oder anderen Social-Media-Plattformen nachschaut, findet regelmäßig sogar schlimmere Kommentare, die Nutzer auch unter ihrem tatsächlichen Namen schreiben.

Geahndet wird das oft nicht – sowohl von Plattformen als auch Behörden, lautet die Kritik. In Zukunft soll sich das ändern: Denn Anfang April trat das "Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität" in Kraft. Das erweitert und verschärft einige Gesetze – und soll so zu mehr Ordnung im deutschen Internet führen. Wir erklären, welche Sätze im Netz Konsequenzen haben könnten, wie Experten die Änderungen einschätzen und was man selbst gegen Hass im Netz tun kann.

Das sollte man im Netz lieber nicht mehr schreiben

Sätze wie "Ich schlage dir die Fresse ein!" können für Posting-Ersteller nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis enden. Denn unter anderem hat die Regierung den Bedrohungsparagrafen (§ 241 StGB) ausgeweitet. War bisher nur die Androhung eines Verbrechens – meist eine Morddrohung – strafbar, gilt das nun auch für Drohungen gegen die "sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten", heißt es.

Auch Sprüche wie "Der gehört an die Wand gestellt" könnten für Onlinekommentatoren zu einer Anzeige führen, gibt die Regierung auf ihrer Website an. Denn extra für solche Aussagen hat der Gesetzgeber den Paragraf 140 StGB "Belohnung und Billigung von Straftaten" ausgeweitet.

Wunschäußerungen wurden nämlich bisher gerne als Schlupfloch genutzt, wie Josephine Ballon erklärt: "Die Leute wissen zum Beispiel, dass es ein Unterschied ist, ob man einer Frau explizit mit Vergewaltigung droht oder den Wunsch äußert, sie vergewaltigt zu sehen", sagt Ballon. "Für Betroffene machen aber beide Aussagen keinen Unterschied."

Ballon ist Juristin bei der gemeinnützigen Organisation HateAid. Die Beratungsstelle unterstützt Opfer von Hass und Hetze im Internet und bietet – wenn nötig – eine Prozesskostenfinanzierung an. Seit ihrer Gründung 2017 hat HateAid etwa 700 Fälle bearbeitet.

"Wir beraten Menschen aus allen möglichen Bereichen", sagt Ballon. "Darunter auch Extremismuswissenschaftlerinnen, Journalistinnen, Menschen aus der LGBTQ-Community oder Kommunalpolitikerinnen."

Schutz für Kommunalpolitiker und Rettungskräfte

Besonders im Zusammenhang mit den Corona-Demos sei die Zahl der Fälle gestiegen. "Vor allem bei Kommunalpolitikern haben wir vergangenes Jahr viel Zulauf bekommen", sagt Ballon. Eine aktuelle Untersuchung der Heinrich-Böll-Stiftung ergab, dass viele Lokalpolitiker von Gewalterfahrungen berichten konnten.

Ein bekanntes Beispiel ist der Ex-Bürgermeister von Tröglitz, Markus Nierth. Der musste 2015 nach Drohungen von Nazis zurücktreten. "So etwas ist ein bedrohliches Szenario für die Demokratie", sagt Ballon. "Denn wir brauchen auch die Kommunalpolitik, um zu funktionieren."

Die Regierung scheint ebenfalls so zu denken und hat darum auch hier ein Gesetz angepasst: Die "Üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens (§188 StGB)" wurde auf alle politischen Ebenen erweitert, sodass auch Kommunalpolitiker mit einbezogen sind. Ärztliche Notdienste sollen durch das neue Gesetzespaket ebenfalls besser geschützt werden.

Und: "Antisemitische Tatmotive sollen ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden", heißt es. Das Letztere sei eine Reaktion auf den Anstieg antisemitischer Straftaten.

Änderungen sind "außergewöhnlich"

Hervorzuheben sind besonders zwei Änderungen: Ab 2022 sollen soziale Netzwerke mögliche strafbare Postings nicht mehr löschen, sondern schwere Fälle dem Bundeskriminalamt (BKA) melden sowie die IP-Adresse der Nutzer weitergeben. Durch die IP-Adresse können Behörden den Standort von Tätern leichter ermitteln.

Christoph Hebbecker bezeichnet diese Änderungen als "außergewöhnlich". "Diese Regelung wird die Strafverfolgung im Bereich der digitalen Hasskriminalität grundlegend verändern", sagt Hebbecker. "Das sind tiefgreifende Veränderungen und ich weiß nicht, ob schon allen deren Tragweite bewusst ist." Hebbecker ist Staatsanwalt in Nordrhein-Westfalen an der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW).

Bisher liefen Verfahren meist so: Bei Behörden gingen Anzeigen ein und mussten verarbeitet werden. Regelmäßig mussten soziale Netzwerke mitarbeiten und entsprechende Daten teilen, was sich oft aber als schwierig gestaltete, wie Hebbecker in einem Interview mit t-online Anfang 2020 erklärte.

Wenn doch Daten kamen, dann manchmal zu spät. Denn mithilfe einer IP-Adresse lässt sich der Urheber nur innerhalb weniger Tage ermitteln. "Hier müssen wir extrem schnell sein und das wird uns vor noch größere Herausforderungen stellen", sagt Hebbecker.

Nach Meldung durch die sozialen Plattformen müssen die Postings zunächst auf strafrechtliche Relevanz geprüft werden. "Wir dürfen uns nicht blind auf das verlassen, was Facebook geprüft hat", sagt Hebbecker. Und er sieht auch andere Probleme. Prognosen gehen von 250.000 Meldungen im Jahr aus.

"Es droht die Gefahr, dass wir mit Meldungen geflutet werden und nicht alles abarbeiten können", sagt der Staatsanwalt. Auch sei er gespannt, ob Facebook und Co ihrer Meldepflicht tatsächlich nachkommen werden. "Das Ganze ist für uns gerade sehr spannend."

Werden die neuen Regeln Wirkung zeigen?

Sowohl Juristin Ballon von HateAid als auch Staatsanwalt Hebbecker sehen die Änderungen im Grunde positiv. Beide setzen darauf, dass es einen "Abschreckungseffekt" geben werde. Dass Nutzer sich aufgrund der möglichen Härte also zweimal überlegen, was sie posten.

"Ich kann auch verstehen, wenn die neuen Strafen einigen Menschen erst einmal überzogen vorkommen", sagt Ballon. "Auf der anderen Seite sollte es aber auch nicht normal sein, Frauen im Internet Vergewaltigungen zu wünschen und so systematische Strafbarkeitslücken bewusst auszunutzen. So etwas wird von Hunderten oder Tausenden Menschen gesehen und verbreitet sich rasend schnell auch über Netzwerkgrenzen hinaus."

Staatsanwalt Hebbecker kommentiert das so: "Volksverhetzungen oder Bedrohungen sind in der analogen und in der digitalen Welt strafbar und müssen sanktioniert werden. Es gibt sicher Menschen, die wir nicht mehr abholen können. Aber wenn man wirklich zeigt, dass es Konsequenzen gibt, kann das schon den einen oder anderen abhalten."

Angst, dass Unschuldige in die Akten geraten

Allerdings sehen beide auch negative Seiten: "Wenn Betreiber der sozialen Plattformen verpflichtet werden, in bestimmten Fällen Daten an das BKA zu übermitteln, stellt das einen Eingriff in Grundrechte dar", sagt Staatsanwalt Hebbecker. "Mit Blick auf die Meinungsfreiheit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist die Herausforderung, eine effektive Strafverfolgung möglichst grundrechtsschonend auszugestalten. Ob uns das gelingt, bleibt abzuwarten."

Ballon sieht noch ein anderes Problem: Dass Nutzer versehentlich in BKA-Akten landen können, weil soziale Plattformen eine gepostete Anti-Rechte-Karikatur mit Hakenkreuz nicht von Nazipropaganda unterscheiden können und zu viel weiterleiten. "Wir haben auch Angst, dass die falschen Leute in die Akten des BKA geraten könnten und manche das davon abhalten könnte, sich auf Social Media zu äußern", so Ballon. "Das wollen wir natürlich nicht."

Was Nutzer tun können

Ballon rät Betroffenen von digitaler Gewalt, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden. "Selbst wenn Strafanzeigen erfolglos bleiben, tauchen sie wenigstens in der Statistik auf", sagt Ballon. "Das hilft, um einen Handlungsbedarf ableiten zu können." Auch wer nicht betroffen ist, sollte Kommentare auf Facebook und Co melden, sagt Ballon und verweist auf die App "MeldeHelden" von HateAid, die den Vorgang vereinfachen soll.

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Sowohl Hebbecker als auch Ballon sind sich aber einig, dass sich die Situation allein durch Gesetzesänderungen nicht ändern wird. Juristin Ballon fasst zusammen: "Im Grunde gab es in den vergangenen Jahren eine gute Entwicklung, aber wir haben den Durchbruch noch nicht erreicht. Vor allem auf dem Gebiet der Strafverfolgung sehe ich noch große Defizite."

Auch Staatsanwalt Hebbecker sagt, dass der Staat das Recht sowohl offline als online öfter durchsetzen sollte: "Die Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es ist eben nicht damit getan darauf zu verweisen, dass online wie offline die gleichen Regeln gelten. Es kommt darauf an, dass wir die geltenden Regeln online wie offline auch zur Durchsetzung bringen. Und hier gibt es noch Luft nach oben."

Verwendete Quellen
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