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EU-Staaten erzielen Kompromiss bei Urheberrechtsreform


Auswirkungen auf Google News
EU-Staaten finden Kompromiss bei Urheberrechtsreform

Von dpa
Aktualisiert am 09.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Richterhammer mit der Flagge der Europäischen Union im Hintergrund (Symbolbild): Die EU-Staaten einigen sich auf die umstrittene Urheberrechtsreform.Vergrößern des Bildes
Ein Richterhammer mit der Flagge der Europäischen Union im Hintergrund (Symbolbild): Die EU-Staaten einigen sich auf die umstrittene Urheberrechtsreform. (Quelle: arsenisspyros/getty-images-bilder)
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In der Diskussion um die europäische Urheberrechtsreform haben sich die EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Durch den sogenannten Artikel 13 kann sich einiges im Internet ändern.

Die umstrittene Reform des EU-Copyrights hat eine wichtige Hürde genommen. Die EU-Staaten einigten sich am späten Freitagabend mehrheitlich auf einen Kompromiss, mit dem sie in der kommenden Woche in die Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen wollen, wie mehrere EU-Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel sagten. Die Verhandlungen seien für kommenden Dienstag vorgesehen, sagte eine Diplomatin, der Tag könne sich aber noch ändern.

Grundlage der Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beide Länder vor wenigen Tagen erzielt hatten. 20 Länder stimmten am Freitag dafür, sieben dagegen und eines enthielt sich. Es gab nur leichte Änderungen.

YouTube und Co sollen stärker in die Pflicht genommen werden

Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Durch Artikel 13 sollen auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt im Netz landen.

Außerdem steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, von Artikel 13 ausgenommen werden.

Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung am Freitag. "Der verabschiedete Vorschlag der Ratspräsidentschaft bringt wesentliche Besserungen am Text und bietet damit die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. "Der anstehende Trilog (zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und Europaparlament) birgt nun die historische Chance, das Urheberrecht in das digitale Zeitalter zu bringen und somit mehr Gleichgewicht zwischen den mächtigen kommerziellen Internetgiganten und der freien Presse herzustellen."

Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäußert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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