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Facebook: Bundeskartellamt beschränkt das Sammeln von Nutzerdaten


Marktmacht missbraucht
Bundeskartellamt beschränkt Facebooks Sammeln von Nutzerdaten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 07.02.2019Lesedauer: 2 Min.
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Facebook: Bundeskartellamt beschränkt Facebooks Sammeln von Nutzerdaten. (Quelle: ap-bilder)
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Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem "Like"-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht.

Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde am Donnerstag. Facebook will sich gegen das Votum des Kartellamtes vor Gericht wehren. Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte – und jahrelang durch die Instanzen geht.

Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.

Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Facebook kündigt Widerspruch an

Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.

"Das Bundeskartellamt unterschätzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind", teilte das Netzwerk in einer Stellungnahme mit und kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss an. Popularität sei nicht gleichbedeutend mit Marktbeherrschung. Facebook konkurriere unter anderem mit YouTube, Snapchat und Twitter um die Aufmerksamkeit der Nutzer.

Indem das Kartellamt zudem neue Anforderungen in Sachen Datenschutz stelle, untergrabe die Behörde zudem die EU-weiten Vorgaben und gebe einen deutschen Sonderweg vor.

Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform – mit dem "Gefällt-mir"-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.

Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung "als Gesamtpaket" zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Stellungnahme von Facebook
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