Kein Einzeltäter? Promi-Hacker konnte nicht wirklich hacken
Die Ausspähung und illegale Veröffentlichung privater Daten von Politikern und Prominenten ist möglicherweise nicht von dem tatverdächtigen Schüler allein begangen worden. Bei einem Test des BKA stellte sich Überraschendes heraus.
Das berichten das ARD-Politikmagazin "Kontraste" und das "Inforadio" vom rbb. Im Zuge der Ermittlungen zum Datenklau seien Zweifel aufgekommen, ob es sich tatsächlich um einen Einzeltäter handelt. Nach Informationen von Sicherheitskreisen sei der mutmaßliche Täter trotz eines vollen Geständnisses nicht in der Lage gewesen, den Ermittlern zu zeigen, wie er die Daten im Netz erbeutet hatte.
Beamte des Bundeskriminalamts hatten den Schüler dem Bericht zufolge dafür vor einen Computer gesetzt und ihn aufgefordert zu erläutern, wie er vorgegangen sei. Dabei sei deutlich geworden, dass er beispielsweise nicht über die nötigen Kenntnisse verfügte, um die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung zu umgehen. Diese Sicherheitslücke aber soll der Täter ausgenutzt haben, um zahlreiche Accounts zu hacken.
Der Hacker hatte im Dezember in einer Art "Adventskalender" bei Twitter täglich neue Daten von Politikern, Journalisten, Rappern, jungen YouTube-Stars und anderen Prominenten veröffentlicht. Er war Anfang vergangener Woche festgenommen worden. Der Schüler, der noch bei seinen Eltern wohnt, legte ein Geständnis ab und wurde anschließend auf freien Fuß gesetzt. Bei seiner Vernehmung sagte er nach Angaben des Bundeskriminalamtes, er habe Menschen "bloßstellen" wollen, über deren öffentliche Äußerungen er sich geärgert habe. Er gab an, alleine gehandelt zu haben.
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Bisher ist "0rbit" allein Beschuldigter
Für das BKA ist dem Bericht von "Kontraste" und "Inforadio" zufolge nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob der Hacker "0rbit" tatsächlich ein Einzeltäter ist. Auf Nachfrage des rbb teilte das BKA mit, dass der Schüler nach wie vor als allein Beschuldigter geführt wird, die Ermittlungen aber weiter laufen, um abzuklären, ob er tatsächlich ein Einzeltäter war.
- Nachrichtenagentur dpa