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Aus für EU-Roaming und iTan: Das ändert sich 2019 für Internet- und Smartphone-Nutzer


Aus für Roaming und iTan-Listen
Das ändert sich 2019 für Internet- und Smartphone-Nutzer

Von t-online, hd

20.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Symbolfoto Rente Seniorin Haende Geld Portemonnaie Rentenbescheid *** symbol photo pension eld
Rentenbezüge und vieles mehr: Das ändert sich 2019 für die Verbraucher. (Quelle: Glomex)
News folgen

Das neue Jahr bringt in der Technikwelt einige neue Vorschriften und neue Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

1. Preisobergrenzen für Telefongespräche

Seit 2017 gelten in der EU einheitliche Tarife für den mobilen Datenverbrauch im Internet und für Telefongespräche und SMS im EU-Ausland, das sogenannte "Roaming". 2019 sollen auch Telefongespräche und SMS aus dem Heimatland in ein anderes Land der EU Preisobergrenzen bekommen. Wer per Handy oder Festnetz aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland telefoniert, soll pro Gesprächsminute maximal 19 Cent zahlen. Für eine SMS sollen nur noch 6 Cent abgerechnet werden dürfen. Die neuen Obergrenzen sollen am 15. Mai 2019 in Kraft treten. Vorher muss der Rat der EU der Änderung noch zustimmen.

2. Aus für iTAN-Listen

Nummern durchstreichen auf Papier – diese unpraktische und unsichere Methode beim Online-Banking wird 2019 abgeschafft. Ab dem 14. September 2019 dürfen Bankkunden die sogenannte iTAN-Liste nicht mehr nutzen, erklärt die Bitkom. Die Liste bestand aus generierten TAN-Nummern, die zur Authentifizierung eingesetzt wurden. Eine europäische Richtlinie (PSD2) sieht vor, dass im Online-Banking eine sicherer Methode eingesetzt werden muss, um elektronische Zahlungsvorgänge zu sichern. Nutzer müssen sich mit zwei Faktoren authentifizieren, zum Beispiel einer TAN, die auf das Smartphone geschickt wird. Das ist sicherer, als eine iTan aus einer Liste einzutippen.

3. Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte

Anfang 2019 soll in der EU der "Cybersecurity Act" verabschiedet werden. Dieser sieht vor, dass Hersteller ihre IT-Produkte freiwillig zertifizieren lassen können, um deren Sicherheit transparent zu machen. In der Vergangenheit waren viele Produkte als unsicher aufgefallen. Das Sicherheitsniveau soll in den Stufen "niedrig", "mittel" oder "hoch" angegeben werden. Hersteller sollen dann über einer Art "Beipackzettel" Auskunft über die IT-Sicherheit ihrer Produkte geben. Ob es in Zukunft zu einer Pflicht der Hersteller wird, ist noch unklar.

4. Geoblocking für Online-Shops wird abgeschafft

Eine neue EU-Verordnung soll seit Anfang Dezember 2018 dafür sorgen, dass Verbraucher einfacher im EU-Ausland Waren kaufen und Dienstleistungen bestellen können. Das Sperren von Seiten, wenn der Kunde aus dem EU-Ausland zugreift, ist nicht mehr erlaubt. Außerdem dürfen Nutzer von Online-Shops nicht mehr automatisch auf nationale Seiten umgeleitet werden, wenn sie die Shop-Seite über eine Adresse im EU-Ausland aufrufen. Die Händler müssen in diesem Fall aber nur den EU-weiten Verkauf anbieten – nicht die Lieferung. Im Zweifel muss der Kunde die Lieferung also selbst organisieren oder die Ware abholen, so die Bitkom.


5. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler

Zum 1. Januar 2019 gelten neue Haftungspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen, wie zum Beispiel Amazons "Marketplace". Danach müssen Betreiber unter bestimmten Bedingungen für eine fällige und nicht abgeführte Umsatzsteuer haften, wenn die Händler ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen. Die Marktplatzbetreiber können der Steuerhaftung entgehen, wenn sie von ihren Händlern einen Nachweis über die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland vorlegen können.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Branchenverbandes Bitkom
  • Eigene Recherche
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