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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Porno-Streaming Die Hintermänner der Redtube-Abmahnungen
Anfang Dezember haben ein Berliner Anwalt und die Kanzlei U+C eine der größten Abmahnwellen Deutschlands losgetreten. Dabei ist strittig, ob im Fall Redtube alles mit rechten Dingen zuging. Auch ein Blick hinter die Kulissen offenbart ein fragwürdiges Geflecht von Beziehungen.
Zu den vier Hauptakteuren der Redtube-Abmahnungen gehören das Schweizer Unternehmen The Archive AG, der Berliner Anwalt Daniel Sebastian, die Kanzlei U+C aus Regensburg sowie die Softwarefirma iTGuards.
Als Rechteinhaber an den abgemahnten Pornofilmen hatte The Archive AG den Berliner Anwalt Sebastian damit beauftragt, die Herausgabe von Anschriften mutmaßlicher Redtube-Nutzer zu erwirken. Die dazu notwendigen IP-Adressen ermittelte die Softwarefirma itGuards Inc. – angeblich mit einer Software namens GLADII 1.1.3.
Massenabmahnungen als Geschäftsmodell
Zu The Archive AG gehört ein in der Abmahnbranche bereits bekannter Name: Ralf Reichert, Geschäftsführer der Offenbacher Musikfirma Intergroove und seit November 2013 Verwaltungsrat bei The Archive AG.
Als Geschäftsführer von Intergroove pflegte Reichert mehrere Jahre Geschäftsbeziehungen zu der inzwischen insolventen Firma DigiProtect (später FDUDM2 GmbH). Diese stand vor allem dafür in der Kritik, Massenabmahnung als Teil eines Geschäftsmodells und weniger zum Schutz der Urheber zu verschicken.
Jeder kennt scheinbar jeden
Laut der Anwaltskanzlei Weiß & Partner ist Daniel Sebastian – der die Gerichtsbeschlüsse am Landgericht Köln durchsetzte – ebenfalls "ein alter Bekannter" in der Abmahnbranche. Zu seinen Mandanten zählte Michael Eisele, der in Darmstadt eine Firma namens Digirights Solutions GmbH betreibt. Diese hat sich darauf spezialisiert, Raubkopierer zu ermitteln und war früher für die Abmahn-Profis von DigiProtect tätig.
Auch die Kanzlei U+C hat sich auf diesem Gebiet bereits einen Namen gemacht, etwa mit dem sogenannten "Porno-Pranger“. Dabei drohte U+C an, die Namen abgemahnter Tauschbörsen-Nutzer im Internet zu veröffentlichen. Ein Gericht stoppte aber den Plan, da dies gegen den Datenschutz verstoßen würde. Auch U+C mahnte bereits im Auftrag von DigiProtect ab.
Hat eine Scheinfirma die "Redtube-Nutzer" ermittelt?
Die Verantwortlichen hinter dem IT-Dienstleister itGuards Inc. lassen sich nur schwer ermitteln. Die Internetseite der Firma gibt keine Geschäftsführer an, sondern zeigt nur eine Adresse, die wohl lediglich zu einem Briefkasten in San Jose in den USA führt.
Ein Blick ins Handelsregister des US-Bundesstaates Delaware, wo die Firma gemeldet ist, enthüllt ein Unternehmen namens Business Filings Inc. als Firmengründer. Dies ist ein Dienstleister, der Kleinunternehmern die Firmengründung abnimmt. Auf die Nachfrage, für wen Business Filings Inc. das Unternehmen itGuards Inc. hat eintragen lassen, reagierten die Verantwortlichen bisher nicht.
Gehören The Archive AG und itGuards zusammen?
Interessantes findet sich allerdings im Quelltext des Internetauftritts von itGuards: Dort lässt sich auslesen, dass die Internetseite mit einem Wordpress-ähnlichen Werkzeug namens Wix entstanden ist. Dieses bietet nach der Anmeldung einen einfachen Baukasten für einen Internetauftritt und legt die Seite auf seinen Servern ab.
Die Internetseite von The Archive AG wiederum stammt ebenfalls aus dem Wix-Tool, läuft auf den selben Servern und weist zudem die selbe Nutzer-Kennung auf wie die Seite von itGuards. Dass hinter beiden Internetseiten der selbe Verantwortliche steht, hat Wix.com inzwischen dem Blogger Klemens Kowalski bestätigt.
Fragwürdiges Gutachten
Ein weiterer auffälliger Fakt sind die Daten, die mit itGuards zusammenhängen. Business Filings Inc. hat die Firma laut US-Handelsregister am 21. März 2013 gegründet. Das Gutachten zur Software, die angeblich die Abzumahnenden ermittelt hat, stammt von der Münchner Kanzlei Diehl & Partner (Patentanwälte), datiert auf den 22. März 2013.
Ob Diehl & Partner im Vorfeld schon mit anderen der genannten Personen zu tun hatte, bleibt trotz Recherchen offen. Seltsam ist es jedoch, dass die Kanzlei innerhalb eines Tages ab Gründung des Unternehmens bereits ein Gutachten für eine theoretisch komplexe Software erstellen konnte.