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So umgehen die Mobilfunkanbieter die neuen Kündigungsfristen


Verbraucherschutz
Mobilfunkanbieter umgehen die neuen Kündigungsfristen

Von t-online, sha

15.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Mobilfunk-Tarifoptionen für unbegrenztes Musik- oder Videostreaming gelten EU-weit.Vergrößern des Bildes
Nutzung eines Smartphones: Für Kunden und Mobilfunkanbieter gibt es seit 1. Dezember 2021 neue Regelungen. (Quelle: Yui Mok/PA Wire./dpa)

Einige Mobilfunkanbieter halten sich laut eines Medienberichts nicht an die neuen Kündigungsregeln. Die Unternehmen rechtfertigten sich mit Umstellungsproblemen.

Die automatische Verlängerung von Mobilfunkverträgen nach der Mindestlaufzeit auf weitere zwei Jahre ist gesetzlich nicht mehr erlaubt. Trotzdem halten sich laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nicht alle Mobilfunkanbieter daran. Manche Kunden kämen aus ihren Verträgen nicht immer gleich heraus, heißt es.

Konkret hatte die Zeitung von einem Kunden des Anbieters Mobilcom-Debitel erfahren, dessen Verträge sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren automatisch auf ein weiteres Jahr verlängerten. Mobilcom-Debitel teilte dem Kunden mit, "dass bestehende Verträge von der Neuregelung ausgenommen seien", was nicht stimme. Erst nach dem Androhen rechtlicher Schritte habe der Mobilfunkanbieter die Verträge beendet.

Verbraucherzentralen bestätigten laut SZ ähnliche Fälle in verschiedenen Bundesländern. Der Anbieter 1&1 habe auf Drängen von Verbraucherschützern eine Unterlassungserklärung abgegeben müssen, heißt es. Darin erkläre sich das Unternehmen bereit, "Vertragsstrafen bei erneuten Verstößen zu zahlen".

Nachbesserung bei der Kundenbetreuung

Die Unternehmen machten Umstellungsprobleme bei der Einführung der neuen Regelungen für den Ärger verantwortlich, heißt es. Bei den neuen Arbeitsabläufen könne es im Einzelfall zu Fehler beim Kundenservice gekommen sein, habe 1&1 auf Anfrage mitgeteilt. Auch Mobilcom-Debitel habe gesagt, bei der Kundenbetreuung noch einmal nachbessern zu wollen.

Zum 1. Dezember 2021 war das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Mit einmonatiger Kündigungsfrist können Mobilfunkverträge seitdem auch vorzeitig (jedoch erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten) gekündigt werden. Dies gilt auch rückwirkend für bereits bestehende Verträge.

Typischerweise beläuft sich die Mindestvertragslaufzeit bei Mobilfunkverträgen auf 24 Monate. Gleichzeitig dürfen Anbieter aber keine Verträge abschließen, die über eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hinausgehen.

Viele Anbieter haben Klauseln in ihren Verträgen, die diese automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn keine fristgerechte Kündigung eingereicht wird. So werden Kunden, beispielsweise weil sie eine dreimonatige Kündigungsfrist übersehen haben, ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden. Das ist nun hinfällig.

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