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Nebentätigkeit: CSU-Politiker Kuffer macht Geschäfte mit öffentlichen Aufträgen


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Undurchsichtige Nebentätigkeit
CSU-Politiker macht Geschäfte mit öffentlichen Aufträgen


Aktualisiert am 10.03.2021Lesedauer: 4 Min.
Der CSU-Abgeordnete Michael Kuffer im Bundestag: Interessenkonflikte seiner Nebentätigkeiten mit dem Abgeordnetenmandat sieht er nicht.Vergrößern des Bildes
Der CSU-Abgeordnete Michael Kuffer im Bundestag: Interessenkonflikte seiner Nebentätigkeiten mit dem Abgeordnetenmandat sieht er nicht. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Die Maskenaffäre sorgt für Unruhe im Bundestag. Dadurch rückt ein anderer Fall ins Interesse: Neben seinem Mandat macht ein Abgeordneter

Michael Kuffer, das ist der "Mann mit dem Holzhammer". So hat die "Süddeutsche Zeitung" ihn getauft, als er im Rennen um sein Bundestagsmandat zur Hochform auflief. "Nicht everybody's darling" wolle er sein, lautete 2017 sein Slogan für den Wahlkreis München-Süd. Die Botschaft war klar: geradlinig, mit Ecken und Kanten, zur Konfrontation bereit. Als Direktkandidat der CSU zog der Stadtrat und Rechtsanwalt so ins deutsche Parlament ein. Seitdem haut er dort verbal mit dem Hammer zu.

Mandat, Beruf, Ehrenamt – kein Problem?

Michael Kuffer ist aber auch ein Mann, der zwischen vielen Stühlen sitzt: Als Abgeordneter des Bundestags und zuvor als Stadtrat von München erhält er eine Diät aus Mitteln der öffentlichen Hand. Als Rechtsanwalt betreuen seine Unternehmen die Vergabe von Aufträgen, die die öffentliche Hand ausschreibt. Und als Ehrenamtler ist er seit Jahren bestens im Deutschen Roten Kreuz vernetzt, das sich zum Teil um solche Aufträge bewirbt.

Recherchen von t-online und Abgeordnetenwatch zeigen: Es könnte Interessenkonflikte zwischen dem beruflichen, politischen und ehrenamtlichen Engagement des CSU-Politikers aus München geben. Nicht immer trennte der heutige Bundestagsabgeordnete seine Politikkarriere scharf von seinen sonstigen Verpflichtungen. Stutzig macht zudem, dass eine seiner Nebentätigkeiten nicht auf den Seiten des Bundestags veröffentlicht ist.

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Der Fall zeigt exemplarisch, wie groß die Transparenzdefizite im Deutschen Bundestag sind. Nach den Verhaltensregeln des Parlaments sind Abgeordnete zwar verpflichtet, auf ihrer Bundestagsseite entgeltliche Nebentätigkeiten und Unternehmen aufzuführen, an denen sie mindestens 25 Prozent der Anteile besitzen. Nicht offenlegen müssen sie allerdings, mit wem ihre Firmen Geschäfte machen und wie hoch die Einnahmen daraus sind.

Dank dieser Transparenzlücke konnten die früheren Unionspolitiker Georg Nüßlein und Nikolas Löbel vor der Öffentlichkeit verbergen, dass sie letztes Jahr für die Vermittlung von Maskenaufträgen sechsstellige Provisionen kassierten. Nüßlein und Löbel bewegten sich im Einklang mit den Verhaltensregeln. Obwohl nun die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Neue Verhaltensregeln der Fraktion

CSU-Abgeordneter Michael Kuffer schreibt auf Anfrage: "Bitte haben Sie Verständnis, dass eine namentliche Offenlegung einzelner Mandats-/Auftragsverhältnisse im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage schon aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich ist." Interessenkonflikte seiner Nebentätigkeiten mit dem Abgeordnetenmandat sehe er nicht. "Den von der Unionsfraktionsführung angekündigten Verhaltenskodex begrüße ich ausdrücklich."

Doch diese neuen Compliance-Regeln, die die Fraktionsspitze in Reaktion auf die Maskenaffäre allen Mitgliedern auferlegen will, könnten für Kuffer durchaus zum Problem werden. In der Ankündigung, die t-online vorliegt, heißt es:

"Für alle gilt: Entgeltliche Beratungs- oder Vermittlungstätigkeiten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet, das in der Fraktion betreut wird, stehen, sind auszuschließen."

Schon jetzt sagte der CDU-Abgeordnete Christian von Stetten auf Anfrage von t-online und Abgeordnetenwatch: Zur Entscheidung, als Unternehmer ein parlamentarisches Mandat anzunehmen, gehöre die klare Regel: "keine externen Dritten gegen Bezahlung beraten mit dem Ziel, öffentliche Aufträge zu erhalten". Daran halte er sich. 15 weitere Abgeordnete mit Beratungsunternehmen aus allen Fraktionen äußerten sich ähnlich.

Rettungswesen und Bürgerbeteiligung

Ist Kuffer die Ausnahme von dieser Regel? Seit Jahren gilt der CSU-Mann als ausgewiesener Experte im Vergaberecht. Die Kanzlei Buse Heberer Fromm wirbt mit seiner "Expertise in Fragen des Rettungswesens, einschließlich der Vergabe rettungsdienstlicher Durchführungsaufträge", sein mit der Kanzlei verbundenes Unternehmen ist in solche Geschäfte eingebunden. Für zahlreiche Landkreise hat die Kanzlei auf diese Weise die Auftragsvergabe begleitet oder Gutachten erstellt.

Zeitgleich ist Kuffer als Abgeordneter im Ausschuss für Inneres und Heimat, der federführend für die Novelle des THW-Gesetzes war.

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Auch an anderer Stelle begegnen sich privates und öffentliches Handeln: Schon zu seinen Zeiten als Stadtrat in München setzte sich Kuffer für bestimmte verpflichtende Standards der Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben ein – heute wirbt seine Kanzlei damit. So heißt es in einer Broschüre, die Kuffer als Ansprechpartner nennt:

"Als Anwälte und Berater sind wir nicht nur bestens mit dem Bau- und Infrastruktursektor vertraut, sondern kennen auch die politisch-administrative Praxis aus dem FF. So beschäftigt sich Michael Kuffer seit vielen Jahren intensiv mit Fragen der Bürgerbeteiligung und rief unter anderem 2014 den 'Münchner Bürgerstandard für Beteiligung in der Stadtplanung' ins Leben."

Zeitgleich sitzt Kuffer im Unterausschuss des Bundestags für bürgerschaftliches Engagement und ist vor einigen Monaten zum Geschäftsführer eines Unternehmens berufen worden, das "Beratung bei und die Durchführung von Beteiligungsmaßnahmen der Öffentlichkeit sowie Zielgruppenbefragungen und Marktforschungserhebungen" zum Gegenstand hat. Einziger Gesellschafter ist ein naher Verwandter.

Kuffer: "Kein Anstellungsvertrag geschlossen"

Auf den Seiten des Bundestags aufgeführt hat er diesen Posten nicht. Ein Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten?

Auf Anfrage von t-online und Abgeordnetenwatch schrieb die Bundestagsverwaltung: "Geschäftsführer (...) üben eine entgeltliche Beschäftigung im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses aus. Damit unterfallen solche Tätigkeiten neben dem Mandat der Anzeigepflicht (...) unabhängig von der Höhe der erzielten Einkünfte."

Kuffer hingegen sieht seine Position in der Firma ohne die Meldung an den Bundestag im Einklang mit den Verhaltensregeln. Die GmbH habe bis dato noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen. Demensprechend sei auch "kein Anstellungsvertrag geschlossen und folglich auch kein Arbeitsentgelt gewährt worden". Damit lägen "auch nach Rücksprache mit der Bundestagsverwaltung im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht derzeit nicht vor".

Wie nah sich Kuffers privates und politisches Handeln jedoch kommen können, zeigte eine kleine Affäre vor einigen Jahren schon während seines Bundestagswahlkampfs. Damals verschickte er an eine Adressliste des DRK einen Wahlkampfbrief – was für erhebliche Entrüstung unter den Ehrenamtlichen sorgte. Mit Entschuldigungen war es nicht getan. Schließlich wechselte Kuffer zu einem anderen Kreisverband.

Verwendete Quellen
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