Wegen Wahlberichterstattung ARD und ZDF gehen gegen "Bild" vor
Während der Bundestagswahl am Sonntag hatte sich Bild TV am Material der ARD und des ZDF bedient. Das hat jetzt Konsequenzen. Beide Sender leiteten rechtliche Schritte ein.
Der Wahlabend war das politische Großereignis des Jahres in Deutschland: Vor allem die ARD und das ZDF informierten die Zuschauer mit ihrer Live-Berichterstattung sehr umfangreich.
Auch die "Bild" berichtete über die Bundestagswahl auf der eigenen Webseite und im Free-TV – und dabei hatte sich das Boulevardmedium am Sendematerial der Konkurrenz bedient. Dafür hatte der neue Sender des Axel-Springer-Konzerns keine Erlaubnis. Nun ziehen die ARD und das ZDF Konsequenzen.
Wegen "rechtswidriger Übernahme unserer Berichterstattung"
"Wir haben uns entschlossen, rechtlich gegen Bild TV wegen der aus unserer Sicht rechtswidrigen Übernahme unserer Berichterstattung vorzugehen", teilte das Erste der Deutschen Presse-Agentur mit.
Auch der Sender aus Mainz geht gegen Bild TV vor. "Das ZDF zieht Konsequenzen aus der nicht genehmigten Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Website von Bild-TV am Wahlsonntag", sagte ein Sendersprecher der Nachrichtenagentur.
"Mit Bezug auf das Urheberrechtsgesetz macht der Sender Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend." Es handle sich um ein anwaltliches Abmahnschreiben. Zur Schadenshöhe wurden keine Angaben gemacht.
"Die Bundestagswahl war ein zeithistorischer Moment"
Zu Wochenbeginn hatte der Sprecher bereits dies mitgeteilt: "Die Bundestagswahl war ein zeithistorischer Moment. Wir haben im Rahmen unserer aktuellen Wahlberichterstattung die stark unterschiedlichen Prognosen mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der "Berliner Runde" übernommen und für unsere Zuschauer eingeordnet."
Der "Bild"-Sprecher hatte zudem in Aussicht gestellt: "Falls sich aus der Übernahme seitens "Bild" Ansprüche von ARD und ZDF ergeben sollten, sind wir gerne bereit, diese zu begleichen." Der Sprecher hatte ergänzt, dass man dann allerdings davon ausgehe, dass ARD und ZDF Leistungsschutzrechte auch gegenüber großen US-Internetplattformen in gleicher Konsequenz geltend machten.
- Nachrichtenagentur dpa