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Jens Lehmann fehlt vor Gericht: Richterin mit Seitenhieb


Ex-Torwart erscheint nicht vor Gericht
Richterin macht Hubschrauber-Witz über Jens Lehmann

Von t-online
Aktualisiert am 25.03.2025 - 12:41 UhrLesedauer: 2 Min.
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Jens Lehmann war 2024 mit dem Handy am Steuer erwischt worden. Doch die 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg wollte er nicht akzeptieren. Zur Verhandlung seines Einspruchs erschien er nicht. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)
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Am Montag sollte der Ex-Nationaltorwart erneut vor Gericht erscheinen – doch er kam nicht. Das rief die Richterin auf den Plan, die sich einen Spruch in Richtung Lehmann nicht verkneifen konnte.

Jens Lehmann macht wieder Schlagzeilen – dieses Mal mit seinem Fernbleiben vor Gericht. Der frühere Nationaltorhüter sollte am Montag um 8.55 Uhr im Amtsgericht München erscheinen, doch er erschien nicht zu dem Termin.

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Amtsgericht-Sprecher Dr. Martin Swoboda teilte der "Bild" mit: "In dem heutigen Termin stellte das Gericht fest, dass der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen ist. Eine Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen war nicht erfolgt."

Die zuständige Richterin, die bereits zum dritten Mal mit Lehmanns Fall befasst war, kommentierte das Fehlen des 55-Jährigen mit einem Scherz: "Er hätte ja ein Taxi oder einen Hubschrauber nehmen können." Hintergrund dieser Bemerkung: Zu seiner Zeit als Torhüter beim VfB Stuttgart flog Lehmann gelegentlich mit einem Helikopter vom Starnberger See zum Training.

Lehmann und Anwalt kommen nicht: Gericht verwirft Einspruch

In dem aktuellen Verfahren ging es um eine Ordnungswidrigkeit: Am 22. Juni 2024 war Lehmann mit einem Handy am Steuer eines Autos erwischt worden. Eine Polizeistreife stoppte ihn um 11.47 Uhr auf der Landshuter Allee im Münchner Stadtteil Neuhausen. Lehmann war in einem Carsharing-Auto unterwegs. Die Folge: ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Gegen diese Strafe hatte Lehmann Einspruch eingelegt, was zur Verhandlung führte. Da der Ex-Torwart und sein Anwalt dem Termin fernblieben, verwarf das Gericht den Einspruch. Lehmann kann innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Im Vorfeld hatte sein Anwalt versucht, das Verfahren einstellen zu lassen, da der Handy-Verstoß angesichts anderer laufender Verfahren weniger ins Gewicht falle. Staatsanwältin Iris Koch lehnte das jedoch ab. Sie erklärte: "Der Handy-Fall hat nichts mit dem Kettensägen-Fall zu tun, deswegen muss es getrennt werden."

Lehmann soll 171.000 Euro zahlen

Der "Kettensägen-Fall" geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 2022 zurück, als Lehmann seinem Nachbarn mit einer Motorsäge einen Dachbalken an der Garage absägte. Das Landgericht München verurteilte ihn dafür zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro.

Wenige Tage vor diesem Prozess war Lehmann zudem alkoholisiert am Steuer erwischt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen. Da diese Alkoholfahrt vor dem Kettensägen-Urteil stattfand, musste das Gericht eine Gesamtstrafe festlegen. Nach Informationen der Bild beträgt diese nun 190 Tagessätze zu je 900 Euro – insgesamt 171.000 Euro.

Lehmann legte auch gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein. Deswegen kommt es am 3. April zu einem neuen Prozess vor dem Amtsgericht München.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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