Verwirrung um Bayern-Star Weshalb für Kimmich die 2G-Regel in Stadien nicht gilt
Joshua Kimmich ist nicht gegen das Coronavirus geimpft. Dennoch steht er für den FC Bayern auf dem Fußballplatz. An die im Stadion geltende 2G-Regel muss er sich nicht halten. Der Grund dafür liegt in seinem Beruf.
Fußballstar Joshua Kimmich hat sich bislang gegen eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus entschieden. Das gab der Leistungsträger des FC Bayern nach dem 4:0-Heimsieg gegen die TSG Hoffenheim am Samstag in einem Interview mit Sky Sport bekannt. Zuvor hatte die "Bild" berichtet, Kimmich sei der prominenteste von fünf ungeimpften Bayern-Stars.
"Weil ich einfach für mich persönlich noch Bedenken hab, gerade, was fehlende Langzeitstudien angeht", erklärte der 26-Jährige seine Entscheidung, sich noch nicht mit einer Impfung gegen Covid-19 zu immunisieren. Er werde jedoch "alle zwei, drei Tage" getestet und könne so nachweisen, dass er kein akutes Infektionsrisiko für andere Personen darstellt.
Weshalb von Fans ein 2G-Nachweis verlangt wird – und von Kimmich nicht
Kimmichs Aussage sorgte bei vielen Fußballfans für Verwirrung. Schließlich müssen sie für den Einlass ins Stadion einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen. Warum könne man als Publikum also nicht auch von Kimmich als Akteur auf dem Platz einen solchen Nachweis verlangen?
- DFB-Botschafterin Šašić: Diesen Klubs droht eine düstere Zukunft
VfL Wolfsburgs Manager Jörg Schmadtke sah sich nach der Corona-Infektion seines Top-Stürmers Wout Weghorst ebenfalls mit dieser Frage konfrontiert. Der 57-Jährige erklärte, weshalb die 2G-Regel nicht für Spieler gelten könne.
Das Verhältnis zwischen Klub und Spieler sei ein Verhältnis "von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer", sagte Schmadtke dem "Sportbuzzer". "Als Verein kann ich es nicht zu einer verpflichtenden Maßnahme für Spieler machen, weil ich finde, dass jeder Mensch eine Möglichkeit haben muss, sich selbst zu entscheiden." Beim Stadionbesuch gehe es dagegen "um ein Freizeitverhalten, das ist ein stückweit etwas anderes". Da könne man "Rahmenbedingungen schaffen, die akzeptiert werden oder nicht".
Der Stadionbesuch ist demnach mit etwa einem Kino- oder Museumsbesuch gleichgesetzt, während Kimmichs – und auch Weghorsts – Tätigkeit als Fußballer ebenso eine berufliche Verpflichtung ist, wie etwa die Anwesenheit in einem Unternehmensbüro. So wie es in der freien Wirtschaft bislang keine Grundlage für eine 2G-Pflicht für Arbeitnehmer gibt, so gibt es sie also auch nicht im Fußballgeschäft.
- Eigene Recherche
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa