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Nürnberger: Pfleger wegen Misshandlung von Heimbewohnern verurteilt


Angeklagter gesteht
Heim-Misshandlungen: Bewährungsstrafe für Pfleger

Von dpa
Aktualisiert am 17.02.2025 - 17:17 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Amtsgericht Nürnberg (Archivbild):Vergrößern des Bildes
Das Amtsgericht Nürnberg (Archivbild): Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler)
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In der Corona-Zeit geht ein Pfleger in Nürnberg gewalttätig mit Patientinnen um. Ein Gericht hat ihn nun verurteilt und eine Empfehlung mit auf den Weg gegeben.

Ein Pfleger ist wegen der Misshandlung zweier Bewohnerinnen eines Pflegeheims zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Nürnberg sprach den 44-Jährigen wegen Körperverletzung und der Anfertigung eines ehrenrührigen Videos schuldig, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Zudem wurde ein dreijähriges Berufsverbot verhängt.

Laut Gerichtsangaben räumte der Angeklagte die Taten am letzten Prozesstag ein. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Pfleger hatte demnach zwischen Februar 2020 und Mai 2022 in der Einrichtung gearbeitet.

Gericht empfiehlt eine Therapie

In einem Fall hatte der Pfleger einer Bewohnerin mit einem Wattestäbchen die Ohren gereinigt und drang dabei so tief in den Gehörgang ein, dass dieser sowie das Trommelfell auf beiden Seiten verletzt wurden. In einem weiteren Vorfall zwang er einer anderen Bewohnerin gewaltsam eine Schnabeltasse in den Mund. Bei einem anderen Fall zog der Angeklagte beim Wechseln eines Katheters eine Windeleinlage ruckartig nach oben, was bei der betroffenen Person Schmerzen verursachte. Zusätzlich filmte der Pfleger einen hilflosen Bewohner, um dessen Hilflosigkeit zur Schau zu stellen.

Das Gericht ordnete an, dass der Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss. Zudem wurde ihm geraten, während des dreijährigen Berufsverbots eine Therapie zu beginnen. In seiner Aussage erklärte der Angeklagte, in der Corona-Zeit überfordert gewesen zu sein.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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