Staatsanwaltschaft erhebt Anklage Mann soll Ex-Frau und Tochter auf Spielplatz niedergestochen haben
![Ein Kind sitzt auf einer Schaukel auf einem Spielplatz in Nürnberg: Wegen des Coronavirus sind solche Plätze nunmehr geschlossen. Ein Kind sitzt auf einer Schaukel auf einem Spielplatz in Nürnberg: Wegen des Coronavirus sind solche Plätze nunmehr geschlossen.](https://images.t-online.de/2021/05/87561546v2/0x100:1920x1080/fit-in/1920x0/ein-kind-sitzt-auf-einer-schaukel-auf-einem-spielplatz-in-nuernberg-wegen-des-coronavirus-sind-solche-plaetze-nunmehr-geschlossen.jpg)
An einem Sommerabend geht ein Mann vor den Augen zahlreicher Menschen auf seine Ex und seine Tochter los. Sein Motiv ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar.
Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat einen 40-Jährigen wegen eines Messerangriffs angeklagt. Der Mann soll seine Ex-Frau und seine Tochter auf einem Spielplatz in Hersbruck im Kreis Nürnberger Land attackiert und teils lebensbedrohlich verletzt haben. Jetzt wirft ihm die Staatsanwaltschaft versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vor, sagte eine Sprecherin.
Der Verdächtige soll im vergangenen Juli der Frau mehrmals in den Kopf und den Oberkörper gestochen haben. Diese überlebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur dank einer Notoperation. Seiner 15-jährigen Tochter soll der Syrer außerdem in den Bauch gestochen und diese am Arm verletzt haben, als ihn diese von der Tat abhalten wollte. Auch sie musste demnach notoperiert werden.
Sohn und Passanten eilen zu Hilfe
Eine Freundin der Mutter sei ebenfalls eingeschritten und habe Schnittwunden erlitten, als sie den Verdächtigen habe wegziehen wollen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Erst als der zwölfjährige Sohn den Mann festgehalten habe und zahlreiche Passanten dazu gekommen seien, habe dieser aufgehört.
Der 40-Jährige war damals zu Fuß geflüchtet. Die Polizei konnte ihn aber kurze Zeit später in der Innenstadt festnehmen. Er sitzt seither in Untersuchungshaft und hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. Aus Sicht der Anklage hatte der Mann aus niedrigen Beweggründen versucht, seine Ex-Partnerin zu töten, "weil dieser aus übersteigertem Besitzdenken die Trennung nicht akzeptieren wollte."
Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.
- Nachrichtenagentur dpa