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Köln: Haftstrafe für Koma-Schläger für "vorsätzlichen Vollrausch"


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Staatsanwalt forderte Freispruch
"Vorsätzlicher Vollrausch" – Haftstrafe für Koma-Schläger


30.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Marc Donay beim Prozessauftakt: Auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch beantragt.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Marc Donay beim Prozessauftakt: Auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch beantragt. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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Seltene Einigkeit: Verteidiger und Staatsanwaltschaft hatten Freispruch beantragt. Dennoch wurde ein 55-Jähriger, der einen anderen Mann durch Schläge ins Koma gebracht hat, zu einer Haftstrafe verurteilt.

Mit der kuriosen Situation, dass die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte und die Kammer dennoch eine Haftstrafe verhängte, ging ein Verfahren vor der 21. Großen Strafkammer in Köln zu Ende. Angeklagt war ein 55-Jähriger, der sich, so zunächst der Tatvorwurf, des versuchten Totschlags schuldig gemacht haben sollte. Das Opfer ist ein junger Mann, dessen Mutter im Verfahren als Nebenklägerin auftrat. Er selbst liegt seit einem Vorfall am 8. Oktober 2020 im Koma. In jener Nacht erlitt er so erhebliche Verletzungen, dass Mediziner erwarten, dass er für immer auf Pflege angewiesen sein wird.

Zu Beginn des Verfahrens hatte Verteidiger Marc Donay etwas verklausuliert über seinen Mandanten geäußert: "Er weiß, dass er dem Opfer die beschriebenen Verletzungen zugefügt hat und akzeptiert, dass das geschehen ist. Er weiß nichts über den aktuellen Zustand des Opfers und hofft, dass es ihm bald wieder besser geht." Ein Geständnis? Zumindest nicht im Sinne der Anklage: Eine "versuchte" Tat würde die bewusste Absicht voraussetzen. Der Angeklagte war jedoch zum fraglichen Zeitpunkt so stark unter dem Einfluss von Rauschmitteln, dass sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt von Schuldunfähigkeit ausgingen.

Juristischer Sonderfall

Der Staatsanwalt regte in seinem Plädoyer jedoch keinen gewöhnlichen Freispruch an, sondern sprach sich dafür aus, den 55-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Der Mann ist wegen zahlreicher Taten vorbestraft. Auch Drogen und Gewalt spielten in seiner Vergangenheit mehrfach eine Rolle. Die 21. Große Strafkammer entschied jedoch anders: Sie verurteilte den Mann wegen "vorsätzlichen Vollrausches" zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Das klingt zunächst kurios – schließlich war es, zumindest bis Beginn der Pandemie, in Kneipen und Clubs absolut üblich, dass Menschen sich vorsätzlich betrunken haben.

Das Strafgesetzbuch sieht jedoch eine Option vor, welche verhindert, dass Betrunkene grundsätzlich straffrei davonkämen: Wer in schuldunfähigem Zustand eine Straftat besteht, nachdem er sich vorsätzlich betrunken oder anderweitig berauscht hat, kann wegen Vollrausches mit einer Haft von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ist der Schaden nur gering, wird diese Sonderlösung meist nicht angewendet, doch in Anbetracht der gravierenden Tatfolgen machte die Kammer von diesem Ausweg Gebrauch. Dem Ansinnen der Nebenklage, "Wir meinen, dass das zu bestrafen ist", trug sie damit Rechnung.

Tatort ein "Schlachtfeld"

Als "Schlachtfeld" hatte eine Polizeibeamtin den Tatort beschrieben: eine Wohnung in einem Kölner Mehrfamilienhaus. Nachbarn hatten wegen Lärms den Vermieter kontaktiert, der daraufhin an der Wohnung des Angeklagten geklopft und dort das schwer verletzte Opfer gesehen hatte.

"Die Tür stand leicht auf, aber sie ließ sich nicht öffnen. Von innen war ein Widerstand. Mein Kollege drückte dann dagegen, und so haben wir die verletzte Person vorgefunden", beschrieb die Zeugin. "Man hat gehört, dass der Mann Atemprobleme hatte, denn er röchelte und hatte offensichtlich Probleme, Luft zu bekommen." Bis heute kann der gegenwärtige Koma-Patient nicht länger als 16 Stunden ohne Beatmungsgerät überleben.

Auch der Angeklagte hielt sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung auf. Mit Fotos, die während der Verhandlung gezeigt wurden, hatten die Zeugin und ihr Kollege die Situation dokumentiert: In einem Durcheinander aus Blut, diversen Dingen und einer Mülltüte lag auf dem Boden ein Mensch, der wegen der Enge des Flurs nur partiell fotografiert werden konnte. "Er lag mit den Füßen zur Tür und mit dem Kopf zum Badezimmer hin", erinnerte sich die Beamtin, die den Gesamtzustand der Wohnung als "ungepflegt, aber nicht komplette Katastrophe" beschrieb.

Keine Hinweise auf weitere Anwesende

Nachdem sie und ihr Kollege sich Zutritt zu den Räumen verschafft hatten, entdeckten sie dort noch eine weitere Person: den Angeklagten. Auch das dokumentieren Fotos, die den Mann mit nacktem Oberkörper auf einem ungemachten Bett zeigen. Eine Kommunikation mit ihm sei nicht möglich gewesen, so die junge Frau: "Er hat uns angestarrt. Auf meine Frage, was passiert ist, hat er nichts gesagt." Er habe einen weggetretenen Eindruck gemacht.

"Stattdessen führte er leise, unverständliche Selbstgespräche. Außerdem hatte er auffällig große Pupillen." Auch einen Teller mit weißem Pulver und einem zusammengerollten Geldschein fanden die Einsatzkräfte – Hinweise also auf einen möglichen Drogenkonsum. Die Fotos vom Tatort zeigen zu Füßen Angeklagten erhebliche Blutspuren.

Die Ermittler zogen aufgrund der Situation in der Wohnung den Schluss: "Da der Verletzte vor der Tür lag, konnten wir uns schwer vorstellen, dass vorher eine weitere Person die Wohnung verlassen hatte." So vermuteten sie einen Zusammenhang zwischen der Gewalttat und dem Angeklagten als einzigem weiterem Anwesenden, was letztlich zur Anklage führte.

Verwendete Quellen
  • Beobachtungen und Gespräche im Gerichtssaal
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