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Köln: Verwaltungsgericht lehnt Schadenersatz für Ex-BSI-Chef ab


Nach Böhmermann-Sendung
Gericht: Kein Schadenersatz für ehemaligen BSI-Chef

Von afp
Aktualisiert am 23.01.2025 - 16:23 UhrLesedauer: 1 Min.
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Der frühere BSI-Chef Arne Schönbohm (Archivbild): Er verlangte 5.000 Euro Schadenersatz vom Bundesinnenministerium. (Quelle: IMAGO/Jürgen Heinrich/imago)
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Der ehemalige BSI-Chef Arne Schönbohm ist mit seiner Klage gegen das Bundesinnenministerium gescheitert. Ein Kölner Gericht sah keine Beweise für Mobbing.

Arne Schönbohm, der ehemalige Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ist mit seiner Klage auf Schadenersatz gegen das Bundesinnenministerium gescheitert.

Das Verwaltungsgericht Köln wies seine Forderung nach Entschädigung wegen Mobbings oder Verletzung der Fürsorgepflicht ab. Schönbohm wurde im Oktober 2022 im ZDF-"Magazin Royale" scharf kritisiert und kurz darauf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) abgesetzt. Er wechselte zur Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

Keine ausreichenden Beweise für Mobbing

Im Dezember entschied das Landgericht München, dass der ZDF-Bericht unwahre Behauptungen enthielt, sprach aber keinen Schadenersatz zu. Vor dem Kölner Gericht forderte Schönbohm 5.000 Euro und hielt sich weitere Forderungen offen.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für Mobbing oder schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch das Innenministerium. Unter Mobbing sei ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren zu verstehen. Dass derlei gegenüber dem Kläger stattgefunden hätte, lasse sich nicht feststellen.

Schönbohm kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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