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Köln: "Kiepenheuer & Witsch" verliert gegen Till Lindemann


Nach Vorwürfen
Kölner Verlag verliert gegen Till Lindemann

Von t-online, snh

14.04.2025 - 13:17 UhrLesedauer: 2 Min.
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Till Lindemann während eines Auftritts (Archivbild): Der Musiker hatte gegen einen Kölner Verlag geklagt. (Quelle: IMAGO/Gonzales Photo/Sebastian Dammark)
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Das Landgericht Köln hat die Kündigung des Buchverlags "Kiepenheuer & Witsch" gegen Musiker Till Lindemann für unwirksam erklärt. Das Urteil stützt sich auf die Kunstfreiheit.

Der Kölner Verlag "Kiepenheuer & Witsch" hat im Prozess gegen Musiker und Rammstein-Frontmann, Till Lindemann, verloren. Der Verlag hatte die Zusammenarbeit mit dem Musiker nach öffentlich gewordenen Vorwürfen und einem umstrittenen Video beendet, wogegen der Musiker klagte.

Der Fall geht zurück auf den 2. Juni 2023: An diesem Tag trennte sich "Kiepenheuer & Witsch" von Lindemann. In einer Pressemitteilung verwies der Verlag auf ein Musikvideo mit dem Titel "Till The End" sowie auf in der Öffentlichkeit kursierende Vorwürfe gegen den Sänger. Besonders empört zeigte sich der Verlag über eine Szene im Video, in der Lindemanns Gedichtband im pornografischen Kontext auftauchte. Das werfe "die von uns so eisern verteidigte Trennung zwischen dem lyrischen Ich und dem Autor/Künstler über Bord", hieß es in der Mitteilung. Aus Sicht des Verlages überschritt der Musiker "unverrückbare Grenzen im Umgang mit Frauen". Till Lindemann klagte gegen Kündigung – und bekam nun Recht.

Gericht: Kunstfreiheit hat Vorrang

Laut Urteil vom 11. April seien die Inhalte des Videos und Lindemanns künstlerischer Stil dem Verlag bekannt gewesen. Das Werk falle unter die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Argumentation von "Kiepenheuer & Witsch", Lindemann habe nicht als Kunstfigur, sondern als Privatperson gehandelt, überzeugte das Gericht nicht.

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Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Genauso wie im Gedicht das lyrische Ich eine künstliche Figur ist, sind die in einem filmischen Werk auftretenden Personen grundsätzlich als solche zu betrachten." Auch die öffentlichen Vorwürfe gegen Lindemann reichen laut Gericht nicht als Kündigungsgrund aus. Das Ermittlungsverfahren gegen den Musiker war zuvor eingestellt worden. Moralische Bedenken des Verlags allein rechtfertigten keine Beendigung des Vertrags.

Zusätzlich kritisierte das Gericht das Vorgehen des Verlags: "Kiepenheuer & Witsch" hätte Lindemann vor der Kündigung anhören und eine einvernehmliche Lösung suchen müssen – was unterblieb. Ob "Kiepenheuer & Witsch" Berufung gegen das Urteil einlegt, ist offen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • x.com: Beitrag von @RSprachohr vom 11. April 2025
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