Allgemeinverfügung der Stadt Verweilverbot am Brüsseler Platz ab Freitag
Um nächtlichen Lärm zu reduzieren, hat die Stadt Köln ein Verweilverbot am Brüsseler Platz erlassen. Es gilt ab dem 7. Februar an Wochenenden und vor Feiertagen.
Die Stadt Köln hat am Mittwoch (5. Februar) eine Allgemeinverfügung für das Verweilverbot am Brüsseler Platz erlassen, wie die Stadt in einer Mitteilung erklärt. Das Verweilverbot soll ab Freitag, 7. Februar, an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr gelten, um nächtlichen Lärm zu reduzieren und den Gesundheitsschutz der Anwohner zu gewährleisten. Diese hatten gegen die Stadt wegen des nächtlichen Lärms geklagt und Recht bekommen. Ursprünglich war das Inkrafttreten des Verbots bereits für den 1. Februar geplant.
Mit dem Verweilverbot treten auch neue Sperrzeiten für die Außengastronomie in Kraft: Außenbereiche müssen nach 22 Uhr schließen. "Gäste der Innengastronomie dürfen dann noch hinausgehen, um zu rauchen", heißt es in der Verfügung. Der Stadtverwaltung sei bewusst, dass Gastronomen durch die neue Regelung wirtschaftliche Verluste bevorstehen. Aus diesem Grund soll gemeinsam mit den Gewerbetreibenden überlegt werden, inwieweit die Außengastronomieflächen auf dem Platz neu geordnet und möglicherweise für die Zeiten vor 22 Uhr erweitert werden können.
Das Verweilverbot werde laut Stadt evaluiert und kann nach einer Übergangszeit durch eine ordnungsbehördliche Verordnung fortgeführt werden. Über das Verweilverbot sollen Öffentlichkeitsmaßnahmen wie Plakate und Social-Media-Posts die Bürgerinnen und Bürger informieren.
- Pressemitteilung der Stadt Köln vom 5. Februar 2025 (per E-Mail)