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Textilentsorgung: Neue EU-Richtlinie ab 2025 – Das sollten Sie wissen


AWB informiert
Neue EU-Richtlinie verändert Textilentsorgung in Köln

Von t-online, nfr

06.01.2025 - 14:16 UhrLesedauer: 1 Min.
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Container für Altkleider (Archivbild): Ab diesem Jahr ist die Entsorgung von Textilien im Restmüll verboten. (Quelle: Jens Wolf/Archiv/dpa)
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Eine neue EU-Richtlinie zur Textilentsorgung tritt 2025 in Kraft. Die AWB Köln informiert über bestehende umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Entsorgung von Textilien im Restmüll durch eine neue EU-Richtlinie untersagt. Die AWB Köln informiert in einer aktuellen Mitteilung über die bestehenden Möglichkeiten zur umweltgerechten Entsorgung in der Stadt. Bereits seit zehn Jahren stehen in allen neun Kölner Stadtbezirken städtische Altkleider-Container bereit, die eine nachhaltige Weiterverwertung und einen sozialen Nutzen gewährleisten, so die AWB.

Die Vorteile der städtischen Sammlung liegen laut AWB auf der Hand: Sie schützt das Stadtbild, reduziert illegale Container und trägt dazu bei, die Kölner Abfallgebühren stabil zu halten. Eine Liste karitativer Einrichtungen, die Altkleiderspenden annehmen, finden Bürgerinnen und Bürger auf www.altkleider.koeln.

Verbraucherzentrale warnt: So erkennen Sie Betrug bei Altkleidersammlungen

Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass unseriöse Anbieter den Altkleidermarkt für ihre eigenen Zwecke nutzen und dabei oft den Eindruck erwecken, wohltätig zu sein. Achten Sie darauf, dass Container oder Sammelaktionen eine vollständige Adresse und eine Festnetznummer angeben. Fehlen solche Angaben, ist Vorsicht geboten.

Besonders bei Haustürsammlungen oder anonymen Wurfzetteln sollten Sie kritisch hinterfragen, wohin die Spenden gehen. Betrüger verwenden oft Symbole, die an karitative Organisationen erinnern, wie Kreuze oder kirchlich anmutende Namen, um Vertrauen zu erwecken. Seriöse Organisationen kennzeichnen sich durch Transparenz und sind oft am FairWertung-Logo oder dem BVSE-Qualitätssiegel zu erkennen.

Die Verbraucherzentrale rät zudem, Altkleider möglichst an etablierte karitative Organisationen oder über städtische Container abzugeben, um sicherzugehen, dass die Spenden wirklich Bedürftigen zugutekommen.

Verwendete Quellen
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