t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln: 15-Jähriger in Mülheim getötet – lange Haftstrafen verhängt


Lange Haftstrafen verhängt
15-Jähriger erstochen – Gericht fällt Urteil


Aktualisiert am 18.12.2024Lesedauer: 3 Min.
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal des Kölner Landgerichts.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagten zusammen mit der Verteidigung im Gerichtssaal des Kölner Landgerichts. (Quelle: Johanna Tüntsch)
News folgen

Mit Haftstrafen für drei der vier Angeklagten endet vor dem Kölner Landgericht das Verfahren wegen des Mordes an einem 15-Jährigen.

An früheren Prozesstagen hat es mehrfach Tumulte in diesem Verfahren gegeben. Das sollte zur Urteilsverkündung nicht passieren. Erst, nachdem allen Verteidigern ihre jeweiligen Mandanten zugeführt wurden, dürfen die Angehörigen des Opfers als Nebenkläger ihre Plätze einnehmen.

Danach nehmen die Zuschauer Platz in den hinteren Reihen, die im Saal 210 durch eine Glaswand vom vorderen Bereich abgetrennt sind. Kaum ein Sitz bleibt frei. Flankiert wird das Publikum von vier Wachtmeistern, die sich in kerzengerader Haltung vor der Fensterfront aufgebaut haben, vier weitere Kollegen stehen ihnen gegenüber an der Wandseite. Vorn, bei den Prozessbeteiligten, sitzen noch einmal neun Justizbeamte.

Neun Jahre für den Haupttäter, lebenslang für seinen Mittäter

Dann treten die Richter ein und der Vorsitzende verkündet das Urteil: Wegen Mordes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge wird der geständige 19-jährige Haupttäter nach dem Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Die gleiche Schuld stellt die Kammer mit Blick auf den 27-jährigen Angeklagten fest, der jedoch aufgrund seines Alters die für Mord übliche lebenslange Haftstrafe bekommen. Beide Strafmaße entsprechen den Forderungen des Oberstaatsanwaltes. Günstiger als von diesem beantragt kommt ein Mittäter davon, gegen den die Kammer wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verhängt.

Dem 27-Jährigen legen die Richter die Verfahrenskosten auf, die beiden anderen sollen die Kosten der Nebenkläger übernehmen. Gegen den vierten Angeklagten, einen 20-Jährigen, ergeht die Anweisung, sich wegen versuchter Strafvereitelung für sechs Monate einer Betreuungshilfe zu unterziehen. Dafür, dass er zunächst auch in Untersuchungshaft war, bekommt er eine Entschädigung zugesprochen.

27-Jähriger bestreitet die Tat bis zuletzt

Fast eine Stunde lang spricht der Vorsitzende Richter ungestört. Er skizziert, was durch Zeugenbefragungen, Videoauswertungen, rechtsmedizinische und polizeiliche Untersuchungsergebnisse sowie durch Geständnisse der Angeklagten über den Mord in der Nacht vom 9. auf den 10. März dieses Jahres zutage gebracht wurde. Als er zum Ende kommt, ist das Weinen der Mutter zu hören, die durch die Tat ihren erst 15-jährigen Sohn verloren hat.

Als der Richter verkündet: "Die Sitzung ist geschlossen", schlägt der 27-Jährige, der bis zuletzt die Tat bestritten hatte, mit der flachen Hand heftig auf den Tisch und brüllt: "Ich hab das nicht getan!" Da ist es mit der Beherrschung der Angehörigen vorbei. Die Schwester des Opfers schreit mehrmals vorwurfsvoll, "Was hast du nicht getan?" und ihre Mutter ruft immer wieder verzweifelt den Namen ihres Sohnes: "Dara tot! Dara tot! Dara tot!" Ihr Anwalt sagt wenig später im Foyer des Justizzentrums zu den anwesenden Journalisten: "Die Mörder haben nicht nur Dara getötet, sondern seine Eltern und seine Schwester sind mit ihm gestorben."

Revierstreitigkeiten im Drogenmilieu

Der Vorsitzende Richter lässt in seiner Urteilsbegründung keinen Zweifel daran, dass seine Kammer mit der Einschätzung des Oberstaatsanwalts auf einer Linie liegt. Die Richter überzeugte nicht zuletzt, dass der 19-Jährige den 27-Jährigen massiv belastet hatte, obwohl sein Geständnis deutlich zeigte, dass er selbst der Haupttäter war: "Davon hatte er keinen Vorteil und setzt sich selbst einem zumindest abstrakten Racherisiko aus, ohne sich selbst zu entlasten", so der Vorsitzende.

Die Tat war den Ermittlungsergebnissen nach die Folge von erbitterten Revierstreitigkeite konkurrierender Drogenbanden im Kölner Stadtteil Mülheim. Der 15-Jährige war zunächst für die Angeklagten in das illegale Geschäft eingestiegen, hatte dann aber die Seiten gewechselt. Zudem hat er in einem Verfahren vor dem Amtsgericht einige der Angeklagten mit einer Aussage belastet. Rache und das Bedürfnis, Macht zu demonstrieren, sollen daraufhin die niedrigen Beweggründe gewesen sein, die die Tötung zum Mord machten.

Verwendete Quellen
  • Reporterin vor Ort
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



Telekom