Lange Haftstrafen verhängt 15-Jähriger erstochen – Gericht fällt Urteil
Im Fall des in Köln-Mülheim getöteten 15-Jährigen ist vor dem Landgericht am Mittwoch ein Urteil gesprochen worden.
Der Oberstaatsanwalt hatte zwei der vier Angeklagten des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen beschuldigt. Zwei weitere Mitangeklagte sollen weniger stark an der Tat beteiligt gewesen sein. Am Mittwoch fiel nun das Urteil.
Der 19-jährige Haupttäter muss wegen Mord und Freiheitsberaubung mit Todesfolge für neun Jahre ins Gefängnis. Ein weiterer 27-jähriger Angeklagter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Gegen einen zweiten 19-jährigen Mitangeklagten sprach das Gericht eine zweijährige Haftstrafe wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung aus. Ein weiterer 20-jähriger Angeklagter wurde wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt. Er bekommt als Erziehungsmaßnahme für sechs Monate einen Betreuungshelfer zugewiesen.
Den jungen Männern wurde vorgeworfen, ihr späteres Opfer erst aus einer Kneipe entführt und dann im Hafen mit Messerstichen getötet zu haben. Die Leiche des 15-Jährigen war im März am Mülheimer Hafen gefunden worden.
- Reporterin vor Ort