Kriminalitätsbekämpfung Gericht: Kölner Polizei muss Kameras abbauen
Seit 2016 überwacht die Polizei öffentliche Straßen und Plätze mit Videokameras. Dagegen zogen zwei Kölner vor Gericht – und erzielten einen Teilerfolg.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Videoüberwachung durch die Polizei an sieben Standorten in der Stadt grundsätzlich legal ist, jedoch zu große Bereiche umfasst. Zwei Privatpersonen hatten dagegen geklagt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass fest installierte Kameras an besonders kriminalitätsbelasteten Orten ein legitimes Mittel zur Gefahrenabwehr seien. Allerdings sei eine Ausdehnung über die eigentlichen Brennpunkte hinaus auf umliegende Straßen und Plätze gesetzeswidrig. Viele der bislang überwachten Nebenstraßen würden keine erhöhte Kriminalität aufweisen und müssten daher aus der Überwachung ausgeschlossen werden. Dies betrifft auch eine von einer Klägerin bewohnte Straße in Köln-Kalk.
Videüberwachung wurde nach der Silvesternacht 2015 eingeführt
Zudem dürfen Außengastronomieflächen nicht überwacht werden, und bei Versammlungen müssen die Kameras im gesamten Bereich abgeschaltet werden, nicht nur am Versammlungsort. Die Videoüberwachung wurde nach den Ereignissen der Silvesternacht 2015/2016 eingeführt und deckt Bereiche vor dem Hauptbahnhof, am Dom sowie auf den Ringen ab; zuletzt kam im Oktober 2022 Köln-Kalk hinzu.
Die Kläger fühlten sich durch die Überwachung beeinträchtigt. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
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- Nachrichtenagentur dpa