Silvester 2024/2025 Böller-Verbot reicht vom Dom bis zu den Ringen
Zum zweiten Mal wird es in der Innenstadt eine großflächige Verbotszone geben. Das Verbot gilt jedoch nur für eine Art Feuerwerk – und der Dom wird besonders geschützt.
Die Stadt Köln wird zum Jahreswechsel eine großflächige Zone in der Innenstadt einrichten, in der nicht geböllert werden darf. In einem Gebiet, das linksrheinisch vom Rheinufer bis zu den Ringen reicht und diese einschließt, dürfen damit keine sogenannten "pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung" abgefeuert werden. Anders sieht es bei Raketen mit sichtbarem Feuerwerk aus – diese dürfen genutzt werden.
Eine spezielle Regelung gilt außerdem rund um den Dom: Hier herrscht, wie in den Vorjahren, ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Feuerwerk darf außerdem stadtweit nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden.
In den vergangenen Jahren sei es immer wieder zu Beschwerden von Bürgern gekommen, die sich über den Lärm-, aber auch über die Feinstaubbelastung und Unmengen von Müll an Silvester beklagten, teilt die Stadt mit. Durch das Böllerverbot sollen zudem Einsatzkräfte besser geschützt werden. Beim Jahreswechsel 2022/23 war es in zahlreichen Großstädten zu Beschuss von Einsatzkräften mit Böllern gekommen. Das neue Konzept für Köln sei deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden.
Stadt sieht erstes Böllerverbot als Erfolg
Das Böllerverbot im vergangenen Jahr habe sich bereits sehr positiv ausgewirkt, schreibt die Stadtverwaltung. Die Feuerwehr habe deutlich weniger Rettungseinsätze in der Altstadt gehabt. In der Leitstelle des Ordnungsdienstes sei zudem keine einzige Beschwerde in Zusammenhang mit Feuerwerk eingegangen – das habe es noch nie gegeben. Mehrere Bürger hätten angesichts dessen eine Ausweitung der Verbotszone gefordert. Dies sei allerdings aus juristischen Gründen nicht möglich.
Das Böllerverbot soll auch in diesem Jahr durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. Wer trotz des Verbotes Böller abfeuert, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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- Mitteilung der Stadt Köln vom 21. November 2024