Projekt auf dem Prüfstand Muezzin-Ruf in Köln: Wie geht es weiter?
Seit 2022 ruft der Muezzin in Köln zum Gebet. Bleibt das so? Die Stadt prüft das anfangs umstrittene Pilotprojekt.
Die Zukunft des Muezzin-Rufs an der Kölner Zentralmoschee steht auf dem Prüfstand. Zwei Jahre nach Beginn des Pilotprojekts ist unklar, ob der Gebetsruf auch künftig einmal wöchentlich für fünf Minuten erklingen darf. Die Stadtverwaltung will zunächst eine Auswertung des Testlaufs vornehmen.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Montag berichtet, arbeitet die Stadt derzeit an einem Bericht über das Pilotprojekt. "Der Bericht wird auch die Anzahl und die inhaltlichen Schwerpunkte der Beschwerden enthalten", teilte die Stadtverwaltung mit. Wann die Analyse fertig sein soll, ist nicht bekannt.
Bis zur Vorlage des Berichts darf der Muezzin weiterhin freitags zwischen 12 und 15 Uhr für jeweils fünf Minuten zum Gebet rufen. Der erste öffentliche Muezzin-Ruf in Köln erfolgte am 14. Oktober 2022 und sorgte für großes Aufsehen.
Muezzin-Ruf war anfangs umstritten
Das Projekt wurde anfangs auch kontrovers diskutiert: Abdurrahman Atasoy, stellvertretender Vorsitzender im Ditib-Bundesverband, sagte zu Beginn des Projekts, man sei "sehr glücklich" über den mit der Stadt Köln geschlossenen Vertrag. "Der öffentliche Gebetsruf ist ein Zeichen für die Beheimatung der Muslime."
Der Berliner Islamismus-Experte Ahmad Mansour hatte den Muezzinruf hingegen als "Machtdemonstration des politischen Islam" kritisiert. Mansour erinnerte daran, dass die Ditib der verlängerte Arm der türkischen Religionsbehörde in Ankara sei und Präsident Recep Tayyip Erdogan die Zentralmoschee in Ehrenfeld persönlich eröffnet habe: "Es ist verheerend, wenn ausgerechnet dieser Organisation jetzt eine derartige öffentliche Anerkennung zuteil wird."
Üblicherweise wird der Ruf in Köln im Inneren der Moschee ausgesprochen und über kleine Lautsprecher auf den Vorplatz übertragen – eine Vorgabe der Stadt. Zudem darf bei dem Ruf die Lautstärke von 60 Dezibel nicht überschritten werden.
- "Kölner Stadt-Anzeiger" (E-Paper), Ausgabe vom 14.10.2024
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa