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Landgericht Köln: Reisebüros müssen auf Visumspflicht hinweisen


Fall der Woche
Kölner klagt: Reisebüro muss auf Visumspflicht hinweisen

Von dpa
31.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Flugzeug startet vom Flughafen Köln/Bonn (Archiv): Am Samstag findet hier eine Großübung statt.Vergrößern des Bildes
Ein Flugzeug startet vom Flughafen Köln/Bonn (Archiv): Für eine Kölner Familie ist der Urlaub wegen fehlender Visa geplatzt. (Quelle: Henning Kaiser/dpa)
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Reisebüros müssen Urlauber vollständig über Visumspflichten informieren – das hat das Landgericht Köln entschieden. Eine Familie musste zuvor auf ihren Urlaub verzichten.

Reisebüros müssen Urlauber über die Visumspflichten ihrer jeweiligen Reiseländer informieren. Eine entsprechende Entscheidung hat das Landgericht Köln am Montag gefällt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Damit gab das Gericht einem Kläger recht, der eine Reise wegen fehlenden Visums nicht antreten konnte. Das Reisebüro soll deshalb unter anderem den Reisepreis zurückzahlen. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht.

Im konkreten Fall konnte eine Familie 2022 eine kurzfristig gebuchte Pauschalreise nach Kenia nicht antreten, da ihnen am Frankfurter Flughafen mitgeteilt wurde, dass sie ohne die erforderlichen Visa nicht einreisen dürften. Der Kläger, der die Reise für sich und seine Familie gebucht hatte, warf dem Reisebüro vor, ihn nicht rechtzeitig über die Visumspflicht informiert zu haben. Er forderte deshalb von dem Reisebüro über 5.000 Euro zurück.

Das Reisebüro hielt dem unter anderem entgegen, ein Mitarbeiter habe bei der Buchung mündlich auf die Visumspflicht hingewiesen. Außerdem seien Unterlagen des Reiseveranstalters übergeben worden, die einen Hinweis auf die Visumspflicht enthielten.

Gericht gibt Kläger Recht

Das Landgericht gab der Klage statt. Das Reisebüro habe nicht überzeugend beweisen können, dass es seinen Beratungspflichten hinreichend nachgekommen sei, erklärte das Gericht. Der Kläger habe deshalb Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und der Versicherungskosten von mehr als 5.000 Euro.

Reisebüros seien als sogenannte Reisevermittler verpflichtet, Reisende ausreichend zu informieren. Dies umfasse auch Pass- und Visumserfordernisse des Urlaubslandes und die zu erwartenden Fristen für die Ausstellung der erforderlichen Visa. Es sei von dem Reisenden nicht zu verlangen, dass er die Reisehinweise zu seinem Urlaubsland selbst heraussuche.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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