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Hessen: So viele Geldautomaten-Sprengungen gab es 2024 in Frankfurt und Co.


Fälle 2024 mehr als halbiert
Hessen: deutlich weniger Geldautomaten gesprengt

Von t-online
28.01.2025Lesedauer: 1 Min.
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Schaden durch Geldautomatensprengung (Archivbild): Im vergangenen Jahr verzeichneten die Ermittler eine positive Statistik. (Quelle: IMAGO/Marius Bulling/imago)
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Die Behörden sehen den Rückgang als Erfolg ihrer Arbeit. Dennoch verursachten die Sprengungen vergangenes Jahr Schäden in Millionenhöhe.

Die Zahl der Geldautomatensprengungen in Hessen ist im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen. Das teilte das hessische Justizministerium mit. Demnach wurden 24 Fälle registriert, im Vergleich zu 61 im Jahr 2023. In nur 12 der Fälle gelang es den Tätern, Bargeld zu erbeuten.

Nach Angaben des Ministeriums sei dies auch eine Folge intensiver Ermittlungen. Justizminister Christian Heinz (CDU) hob laut Mitteilung den Erfolg einer auf diese Fälle spezialisierten Einheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hervor.

Mehrjährige Haftstrafen für Täter

In Hessen befinden sich laut dem Ministerium derzeit 17 Verdächtige in Untersuchungshaft. Zudem seien 17 Personen im Jahr 2024, teilweise bereits rechtskräftig, zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Gerichte hätten bei Mitgliedern krimineller Organisationen Freiheitsstrafen von fünf bis sieben Jahren für jede Geldautomatensprengung verhängt. Das Landgericht Gießen verurteilte im Dezember 2024 einen der führenden Köpfe einer Tätergruppe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren.

Ein weiterer Fall läuft derzeit vor dem Landgericht Frankfurt. Sechs Angeklagte stehen wegen versuchten Mordes vor Gericht. Grund dafür ist die Explosionskraft der Sprengungen, und dass sie in zwei Fällen in der Nähe von Wohnungen und von Passanten frequentierten Gegenden lagen.

Die Sprengungen verursachten 2024 in Hessen Sachschäden in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro. Zudem sei Bargeld im Wert von über 740.000 Euro gestohlen worden. Im Jahr 2025 sei bislang eine Geldautomatensprengung in dem Bundesland registriert worden, bei der die Täter keinen Erfolg hatten.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Justizministeriums vom 23.01.2025
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