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Frankfurt: Ermittlungen im Polizeiskandal "NSU 2.0" eingestellt


Frankfurter Staatsanwaltschaft
Polizeiskandal "NSU 2.0": Ermittlungen eingestellt

Von dpa, t-online, mad

Aktualisiert am 05.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Akten (Symbolbild): Verfahren gegen Polizisten im "NSU 2.0"-Komplex eingestellt. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Das Rätsel um die Verstrickungen im "NSU 2.0"-Skandal bleiben vorerst ungelöst. Die Frankfurter Justiz entlässt zwei Polizeibeamte aus dem Verdacht.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte im Zusammenhang mit der "NSU 2.0"-Drohserie eingestellt. Dies teilte die Behörde am Montag mit.

Im Fokus der Ermittlungen standen ein Polizist und eine Polizistin. Der Hintergrund: Im August 2018 erhielt die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz das erste Fax einer Drohserie, das persönliche Daten enthielt. Es wurde festgestellt, dass diese Daten unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Polizeirevier abgerufen wurden, an dem die verdächtigte Polizistin zu diesem Zeitpunkt eingeloggt war. Kurz nach dieser Abfrage wurde das besagte Fax versendet, während sich der Polizist im Dienst befand. In der Latenight-Show "ZDF Magazin Royale" berichtete Jan Böhmermann ausführlich über diesen Fall.

"NSU 2.0": Verfahren eingestellt

Das Verfahrens wurde am 7. Dezember 2023 eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht gegen die beiden Beamten begründet werden konnte, so die Staatsanwaltschaft am Montag. Gegen diese Entscheidung wurde allerdings Beschwerde eingelegt, wie Antonia von der Behrens, Anwältin von Basay-Yildiz, bestätigte.

Die Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" wurden danach an zahlreiche weitere Personen des öffentlichen Lebens geschickt – hauptsächlich an Frauen. Im Jahr 2022 wurde ein 54-jähriger Mann aus Berlin als Urheber dieser Schreiben verurteilt und bekam eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten.

Seda Basay-Yildiz, Nebenklägerin in diesem Verfahren, äußerte jedoch Zweifel daran, dass ein Einzeltäter für die gesamte Drohserie verantwortlich gewesen sein soll. Ihre Anwältin stellte während des Prozesses mehrere Anträge zur weiteren Aufklärung der Vorgänge im 1. Polizeirevier und zur Rolle der dortigen Polizeibeamten bei der illegalen Abfrage ihrer persönlichen Daten sowie denen ihrer Angehörigen. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des Reviers aufgedeckt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa (5.2.2024)
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