Nach 20 Jahren Mörder von Jakob von Metzler soll bis mindestens 2025 in Haft bleiben
Rund 20 Jahre ist es her, dass Jakob von Metzler in Frankfurt entführt und ermordet wurde. Der Täter sitzt weiter in Haft – mindestens bis 2025.
Am 27. September jährt sich die Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler in Frankfurt zum zwanzigsten Mal – der Täter sitzt weiter in Haft. Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen, der seinen Namen inzwischen geändert hat, hatte 2017 die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragt. Im Mai 2019 habe das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Vor September 2025 sei damit keine Entlassung möglich.
Der Täter war 2003 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Am letzten Tag vor den Herbstferien im Jahr 2002 befand sich Jakob von Metzler auf dem Heimweg von der Schule und wurde dabei von dem ihm aus Jugendfreizeiten bekannten Täter (damals 28) abgepasst. Anschließend lockte ihn der verschuldete Jura-Student in seine Wohnung, wo er den Jungen mit einem Klebeband erstickte. Die Leiche des 11-Jährigen versteckte er unter einem Bootssteg.
Der Täter sitzt derzeit in Kassel in Haft
Von den Eltern des Jungen, die davon ausgingen, dass ihr Sohn weiterhin am Leben sei, verlangte er daraufhin ein Lösegeld von einer Million Euro. Bei der nächtlichen Übergabe konnte Magnus Gäfgen von der Polizei gefasst werden – drei Tage nach der Entführung.
Erst nach einer Drohung mit Schmerzen nannte er den Beamten den Ort, an dem er die Leiche versteckt hatte – die Polizei nahm zu dem Zeitpunkt noch an, dass der Sohn der Bankiersfamilie noch am Leben sei und dringend Hilfe brauche. Die Drohung beim Polizeiverhör löste eine kontroverse Folter-Debatte aus. Nach seiner Verurteilung hatte das Gericht im Jahr 2012 entschieden, dass dem verschuldeten Häftling 3.000 Euro Entschädigung wegen Folterandrohung im Verhör zustehen.
Der Fall um den Kindsmörder beschäftigt die Justiz schon lange. Gäfgen legte zahlreiche Rechtsmittel ein, das Urteil wurde jedoch nicht aufgehoben. Seine Strafe verbüßt er in Kassel.
- Mit Infromationen der Nachrichtenagentur dpa
- spiegel.de: Kindsmörder Gäfgen darf Entschädigung behalten