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Bochum: Urteil da – Tiefgaragen-Mörder kommt lebenslang hinter Gitter


Mann im Auto erschossen
Urteil im Tiefgaragen-Mord gefallen – Täter zeigt keine Regung

Von t-online, jum

Aktualisiert am 01.12.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:231201-99-145879Vergrößern des Bildes
Bochum: Justizbeamte bringen den Angeklagten in den Gerichtssaal. (Quelle: Roland Weihrauch)

Das Urteil im Tiefgaragen-Mord von Bochum ist gesprochen worden. Der Täter wurde vom Gericht zur Höchststrafe verurteilt.

Im März 2023 war in einer Bochumer Tiefgarage ein Mann mit mehreren Schüssen in den Kopf getötet worden – nun ist das Urteil gegen den 27-jährigen Täter am Bochumer Schwurgericht gesprochen worden. Demnach ist dieser vom Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Richter Nils Feldhaus nannte den Angeklagten laut "dpa" bei der Urteilsbegründung einen "gefährlichen Psychopathen". Die Tat sei eine "eiskalte Hinrichtung" gewesen. Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft haben die Richter außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet – zum Schutz der Allgemeinheit.

Auch ein Freund des Täters wurde vom Gericht verurteilt. Der 30-jährige Familienvater aus Witten soll den Wagen des Angeklagten nach der Tat vom Tatort entfernt haben, um Spuren zu verwischen. Wegen versuchter Strafvereitelung und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie 100 Sozialstunden verurteilt.

Lange Zeit hatte der Täter zu seiner grausamen Tat geschwiegen, bis er dann doch ein Geständnis ablegte. Lesen Sie hier mehr dazu. Demnach habe sich der Mann von seinem späteren Opfer beleidigt und provoziert gefühlt. Auslöser sei ein Streit im Straßenverkehr gewesen, bei dem das spätere Opfer ein Foto vom Täter gemacht hatte, welches er nicht löschen wollte.

Mörder beging und plante weitere Gewalttaten

Daraufhin habe der Täter seinem Opfer in der Tiefgarage am Hustadtring in Bochum aufgelauert und den 58-Jährigen getötet. Laut Urteil war insgesamt siebenmal auf den 58-Jährigen geschossen worden – durch die Heckscheibe und durch das Seitenfenster. Sechs Schüsse trafen. Am 7. März wurde der Mann tot in einem Auto gefunden, dessen Motor sogar noch lief. Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte seinem späteren Opfer aufgelauert und ohne Vorwarnung sofort geschossen hat. Laut Urteil ging es dem türkischstämmigen Angeklagten um Rache. Er sei leicht zu kränken und maßlos in seiner Wut. Außerdem habe er einen "Hass auf Menschen – besonders auf Deutsche", so Richter Feldhaus, der von einem Heimtücke-Mord aus niedrigen Beweggründen ausgeht.

Laut "Der Westen" soll der Täter das Urteil ohne Regung zur Kenntnis genommen haben. Wohl auch, weil der Tiefgaragen-Mord nicht die einzige Straftat des 27-Jährigen gewesen sein soll. Wie im Urteil erwähnt, habe er bereits wenige Monate zuvor mit der gleichen Waffe einen 65-jährigen Firmenchef überfallen. Weitere Taten aus Hass auf Deutsche sollen laut "Bild" in Planung gewesen sein. Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Ermittler hatten auf dem Handy des Angeklagten eine Liste gefunden, die mit dem Wort "Höllenmenschen" überschrieben war. Dabei handelte es sich um Namen und Adressen von Personen, an denen sich der 27-Jährige laut Urteil noch rächen wollte. Darunter waren eine ehemalige Lehrerin, mehrere Unternehmer, aber auch Familienangehörige aufgeführt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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