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Sachsen: Innenministerium will Polizeirecht-Änderung 2025 vorlegen


Nach Urteil
Innenministerium will Polizeirecht-Änderung 2025 vorlegen

Von dpa
29.01.2025 - 10:42 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Polizist steht während einer Verkehrskontrolle an einer Straße (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Ein Polizist steht während einer Verkehrskontrolle (Symbolbild): Der Verfassungsgerichtshof hatte im Januar 2024 entschieden, dass verschiedene Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes mit der Verfassung unvereinbar sind. (Quelle: Robert Michael/dpa)
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Vor einem Jahr urteilte das Verfassungsgericht: Das Polizeirecht muss reformiert werden. Doch die Regierung lässt sich Zeit – zu lange, sagt die Opposition.

Das sächsische Innenministerium will dem Kabinett in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen Vorschlag zu notwendigen Anpassungen des Polizeirechts vorlegen. Die Änderungen sind wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs notwendig. Laut einem Ministeriumssprecher arbeitet man seit einem Jahr an den Änderungen.

Es seien auch weitere Urteile sowie Anpassungen nach EU-Recht in Betracht zu ziehen. Bis zur Gesetzesänderung habe das Ministerium bereits intern die Vorgaben für die Anwendung des geltenden Rechts konkretisiert.

Teile des Polizeirechts nicht mit Verfassung vereinbar

Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hatte im Januar 2024 entschieden, dass verschiedene Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes mit der Verfassung des Freistaates nicht vereinbar sind. Konkret geht es unter anderem um die Ausgestaltung gewisser Maßnahmen der Überwachung sowie der Datenerhebung und -weitergabe. Das Gericht erklärte die Regelungen nicht für nichtig. Sie müssen jedoch angepasst werden.

Das seit 2020 geltende Gesetz gibt der Polizei mehr Rechte, etwa beim Abhören von Telefonen, bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum. Die Regierung wollte damit auf neue Herausforderungen wie Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Internetkriminalität reagieren.

Linke kritisiert Verzögerung

Der Landtag hat bis Ende Juni 2026 Zeit, die beanstandeten Aspekte nachzubessern. Bis dahin gelten die jetzigen Regelungen unter bestimmten Maßgaben fort. So dürfen diese nur dann angewandt werden, wenn eine konkretisierte Gefahr vorliegt.

Dass ein Jahr nach dem Urteil noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, kritisiert die Linke als "inakzeptabel". Die Fraktion hat im Landtag einen Antrag mit der Forderung an die Regierung eingereicht, unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen. "Das war keine unverbindliche Empfehlung, sondern ein klarer Auftrag", sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Rico Gebhardt. Innenminister Armin Schuster (CDU) dürfe das nicht weiter hinauszögern.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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