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Anklage in Dresden: Mann soll 200 Menschen um 12.500 Euro geprellt haben


Trotz Durchsuchung habe er weitergemacht
Anklage in Dresden: Mann soll 200 Menschen um 12.500 Euro geprellt haben

Von t-online, mgr

13.12.2024 - 14:35 UhrLesedauer: 1 Min.
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Eine Person stöbert auf ebay nach Artikeln (Symbolbild): Der Angeklagte ist vorbestraft. (Quelle: imago)
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Monatelang soll der ein Mann Waren auf Online-Plattformen angeboten haben – von Spielkonsolen über Konzertkarten bis zu Schuhen. Die versprochenen Artikel kamen nie an.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 32-jährigen Dresdner erhoben, der mehr als 200 Menschen im Internet betrogen haben soll. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen Juni 2023 und Juni 2024 unter wechselnden falschen Namen Waren auf Online-Plattformen angeboten zu haben – von Spielkonsolen über Konzertkarten bis zu Schuhen.

Das Schema sei stets dasselbe gewesen: Der Beschuldigte inserierte Waren auf Online-Plattformen oder reagierte auf Kaufgesuche. Nach Erhalt der Kaufsumme, die zwischen 5 und 270 Euro lag, lieferte er die versprochenen Artikel nicht. Die Zahlungen ließ er sich auf insgesamt zehn verschiedene Konten überweisen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte mit den erbeuteten 12.500 Euro seinen Lebensunterhalt und Drogenkonsum finanzierte. "In ungefähr 40 Fällen konnte ein Teil der Summe zurückgebucht werden", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die anderen 204 Geschädigten blieben demnach auf ihren Forderungen sitzen.

Besonders schwer wiegt, dass der vorbestrafte Mann zur Tatzeit unter Bewährung und Führungsaufsicht stand.

Verdächtiger schweigt zu Vorwürfen

Selbst eine Durchsuchung im Februar 2024 haben den Mann nicht von weiteren Betrügereien abgehalten, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 13. Dezember. Als Konsequenz erließ das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Seit seiner Festnahme am 28. August 2024 sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Zu den Vorwürfen schweigt der Beschuldigte bislang. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Dresden entscheiden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 13. Dezember 2024
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