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Sachsen will Ausreisezentrum testen – das steckt hinter den Plänen


Mit diesem Modelprojekt
Innenminister Schuster will Abschiebequote "noch einmal steigern"

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 09.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Flugzeug startet - fotografiert durch Stacheldraht am Flughafenzaun.Vergrößern des Bildes
Ein Flugzeug startet – fotografiert durch Stacheldraht am Flughafenzaun (Symbolbild): Der genaue Standort für das geplante Ausreisezentrum in Sachsen steht noch nicht fest. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)
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Dieses Jahr sind mehr Menschen aus dem Freistaat abgeschoben worden als im Vorjahr. Mit einem Abschiebezentrum soll diese Zahl weiter steigen. Der Flüchtlingsrat warnt vor einer "neuen Qualität der Entrechtung".

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat angekündigt, ein Ausreisezentrum für ausreisepflichtige Personen mit absehbarer Abschiebung einzurichten. Der Innenminister will so die Rückführungen "effizienter" gestalten. Für die Betroffenen solle eine Wohnsitzauflage gelten – das heißt, sie sind grundsätzlich verpflichtet, sich dort aufzuhalten. CDU und SPD hatten sich darauf im Koalitionsvertrag geeinigt.

"Mit dem Pilotprojekt testen wir, wie wir die Kommunen bei der Rückführung von Personen spürbar entlasten können und wie wir die Erfolgsquote bei Abschiebungen noch einmal steigern können", erklärte Schuster. Bislang leben ausreisepflichtige Menschen dezentral in verschiedenen Gemeinden. Die Einrichtung soll in einer bestehenden Flüchtlingsunterkunft des Freistaates entstehen, der genaue Standort steht noch nicht fest. Ziel ist es, die Kommunen zu entlasten und die "Erfolgsquote bei Abschiebungen" zu steigern, so Schuster.

Flüchtlingsrat: Faktische Erweiterung der Abschiebehaft

Der Flüchtlingsrat Sachsen übt scharfe Kritik an den Plänen. Es diene allein der Abschreckung und stelle eine "neue Qualität der Entrechtung und Schikane" dar. Durch die geplante Wohnsitzauflage würden ausreisepflichtige Personen "komplett und wortwörtlich aus der Gesellschaft ausgeschlossen".

Der Flüchtlingsrat sieht in dem Zentrum eine faktische Erweiterung der Abschiebehaft und befürchtet, dass dort auch Menschen "inhaftiert" werden, deren Abschiebung noch nicht feststeht. Dies wäre eine "sehr freie Interpretation der Wohnsitzauflage".

Unklar bleibt bislang, ob auch Ausreisepflichtige mit Duldung in dem Zentrum untergebracht werden sollen. Sie machen mit 80 Prozent den Großteil aller Ausreisepflichtigen aus. Die übrigen 20 Prozent – bundesweit 44.155 Personen – sind "unmittelbar ausreisepflichtig". Das Innenministerium prüft noch das genaue juristische Vorgehen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit.

In den ersten drei Quartalen 2024 wurden aus Sachsen 726 Menschen abgeschoben, mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (636). Davon waren 209 verurteilte Straftäter. Noch stärker stieg die Zahl der sogenannten freiwilligen Ausreisen: Ebenfalls 726 in Sachsen geduldete Menschen verließen Deutschland in den ersten drei Quartalen 2024 – mehr als doppelt so viele wie im Vergleichszeitraum 2022. Pro Asyl kritisiert, dass Behörden Ermessensspielräume bewusst nicht nutzen, um Druck auf Geduldete zu erhöhen – gerade in Sachsen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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