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Corona-Atteste waren illegal: Anklage gegen "Reichsbürger"-Ärztin


Aus "Reichsbürger"-Szene
Neue Anklage gegen Hausärztin wegen Fake-Corona-Attesten

Von dpa, t-online, mgr

16.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Bianca W. Prozess Mitte Juni: Die Verhandlung fand im Hochsicherheitsgerichtssaal des Landgerichts Dresden statt.Vergrößern des BildesBianca W. im Prozess Mitte Juni: Die Verhandlung fand im Hochsicherheitsgerichtssaal des Landgerichts Dresden statt. (Quelle: xcitepress/Finn Becker)

Im Juni verurteilte das Landgericht Dresden eine Hausärztin wegen illegaler Corona-Atteste zu einer Freiheitsstrafe. Es ging um 1.000 Fälle – doch nun gibt es offenbar noch mehr.

Nur zwei Monate nach ihrer Verurteilung wegen gefälschter Corona-Atteste hat die Staatsanwaltschaft Dresden erneut Anklage gegen die Moritzburger Hausärztin Bianca W. erhoben. Das Landgericht Dresden verhängte im Juni eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten – vor Gericht gab es tumultartige Szenen.

Die Ermittlungsbehörde verdächtigt die Ärztin nun, weitere 349 "unrichtige Gesundheitszeugnisse" im November 2021 sowie im Januar 2022 ausgestellt zu haben. 167 dieser Fälle stuft die Staatsanwaltschaft als "besonders schwer" ein. Mit den sogenannten Gefälligkeitsattesten soll die Angeklagte zusätzlich rund 17.000 Euro erlöst haben.

Maskenbefreiung und Impfverbot: "Pauschal und zu Unrecht"

Laut Anklage attestierte die Ärztin Patienten in Moosburg und Ottenburg in Oberbayern "pauschal und zu Unrecht", dass sie keine Maske tragen dürften, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder Corona-Tests aus medizinischen Gründen nur über Speichel möglich seien. In den meisten Fällen habe es im Vorfeld weder eine eigene Wahrnehmung vom körperlichen Zustand der Empfänger noch eine Anamnese, Untersuchung oder Abklärung medizinischer Befunde gegeben. Laut Staatsanwaltschaft bezeichne sich die Ärztin als Angehörige der "Reichsbürger"-Gruppe des "indigenen Volkes der Germaniten".

Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Zulassung der Anklage sowie einen Termin für die Hauptverhandlung.

"Hohe kriminelle Energie"

Neben einer Freiheitsstrafe wurde die Hausärztin zu einer Geldstrafe von knapp 48.000 Euro verurteilt. Die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung laufen noch. Die Richter waren überzeugt, dass sie an fünf Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet auf Bestellung lebenslange Befreiung vom Tragen einer Maske sowie Schnelltests per Nasen-/Rachenabstrich sowie ein unbegrenztes Impfverbot attestierte.

Sie bescheinigten ihr dabei ein Vorgehen "mit hoher krimineller Energie" und verhängten ein dreijähriges Berufsverbot, setzten den Haftbefehl aber gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Damit kam die Frau nach fast 16 Monaten in Untersuchungshaft frei – bis zur Rechtskraft des Urteils.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 16. August 2024
  • Eigene Berichterstattung
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