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Falsche Corona-Atteste: Welche Strafen drohen den Patienten?


Ärtztin stellt Hunderte falsche Corona-Atteste aus
Diese Strafen drohen ihren Patienten

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 12.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ein ärztliches Attest für Maskenbefreiung (Symbolbild): Eine Ärztin aus Sachsen soll Atteste wie diese pauschal und zu Unrecht ausgestellt haben. (Quelle: imago)

Eine sächsische Ärztin soll in ganz Deutschland falsche Impf- und Maskenbefreiungen ausgestellt haben. Ihren Patienten drohen Strafen von bis zu 120 Tagessätze.

Eine sächsische Ärztin wurde wegen des Verdachts angeklagt, Hunderte falsche Corona-Atteste ausgestellt zu haben. Weitere Anklagen sollen folgen. Ermittelt wird nicht nur gegen die Moritzburger Ärztin, sondern auch gegen ihre Patienten. Alle Details finden Sie hier. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte, sei eine Vielzahl von privaten Attestnehmern betroffen – auch aus Dresden.

Was auf die Patienten der sächsischen Ärztin zukommen könnte, weiß der Hamburger Rechtsanwalt Ivan Künnemann. Er habe bislang 400 Mandaten vertreten, die wegen falscher Corona-Attest Post von der Staatsanwaltschaft bekommen haben. In Norddeutschland wurden gegen seine Mandanten Tagessätze zwischen 30 und 60 Tagessätze verhängt – wenn sie falsche Atteste ausgestellt bekommen haben, die sie von der Maskenpflicht befreiten. In Süddeutschland würden sogar Strafbefehle mit bis zu 120 Tagessätzen verhängt.

Corona-Atteste: 30 Prozent Verurteilungen, 30 Prozent Freisprüche

Künnemann ist seit kurzem Vorsitzender eines aus dem Corona-Widerstand gegründeten Vereins, der sich "Anwälte für Aufklärung" nennt. Der Argumentation der Staatsanwaltschaften kann der Rechtsanwalt nicht folgen: Solange die geschilderten Symptome der Patienten tatsächlich vorliegen, sieht Künnemann kein vorsätzliches Verhalten. Eine ähnliche Position vertritt auch das Bayerische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 18. Juli 2023. Das Oberlandesgericht Celle kann dieser Argumentation jedoch nicht zustimmen, da es sich um Ärzte handelt, die in der Szene dafür bekannt sind, diese Atteste auszustellen.

Dementsprechend unterschiedlich würden auch die Urteile ausfallen: 40 Prozent dieser Verfahren seien eingestellt worden, 30 Prozent seiner Mandanten wurden verurteilt, 30 Prozent freigesprochen – stark abhängig vom jeweiligen Bundesland. In Niedersachsen seien die meisten seiner Mandanten verurteilt worden, während in Hamburg und Sachsen-Anhalt auf den Einzelfall eingegangen würde. "Immer wenn die Krankengeschichte ganz massiv ist, hat der Patient eine größere Chance auf einen Einspruch", so Künnemann.

Zu den zu Unrecht ausgestellten Impfzertifikaten der sächsischen Ärztin kann Künnemann keine Aussage über das mögliche Strafmaß treffen. Strafverfahren wegen Attesten mit einer uneingeschränkten Impfbefreiung seien dem Hamburger Rechtsanwalt noch nicht untergekommen. Normalerweise würden sich die Ärzte auf eine Unverträglichkeit einzelner Impfstoffe beschränken. Das Vorgehen der sächsischen Ärztin sei einmalig gewesen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Rechtsanwalt Ivan Künnemann
  • Telefonat mit Staatsanwaltschaft Dresden
  • Urteil des Bayerische Obersten Landesgerichts vom 18. Juli 2023
  • Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 16. November 2022
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