Polizei bestätigt Zivilbeamte in "Tag X" Kessel eingeschleust
Über 1.000 Demonstranten wurden am sogenannten "Tag X" von der Polizei bis in die Morgenstunden eingekesselt. Darunter auch Tatbeobachter der Polizei. Ist das rechtens?
Bei den linksradikalen Ausschreitungen am 3. Juni in Leipzig haben sich zivile Beamte unter den gewaltbereiten Demonstranten befunden.
Zuerst hatte die "Zeit" darüber berichtet, nun bestätigte Sprecher der Polizeidirektion Leipzig Olaf Hoppe, den Einsatz von sogenannten Tatbeobachtern. Die Zivilbeamten seien auch im sogenannten Polizeikessel gewesen, sagte Hoppe dem MDR am Mittwoch. Über 1.000 Demonstranten – darunter auch Minderjährige – wurden daraufhin von der Polizei bis zu elf Stunden hinweg festgehalten.
Laut Versammlungsgesetz müssten sie sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben. Das ist ganz offensichtlich nicht passiert. Wie das Innenministerium dem MRD mitteilte, hätte allerdings die Strafprozessordnung gegolten – und nicht das Versammlungsrecht.
Die Aufgabe von Tatbeobachtern ist es, potenzielle Straftaten zu beobachten, um bei einem späteren Strafverfahren die Täter zu indizieren – aber nicht zu versuchen, Straftaten zu verhindern. Nach Recherchen der "Zeit" hätten sich auch vermummte Kriminalpolizisten auf der Demonstration befunden.
- zeit.de: Polizisten im schwarzen Block
- mdr.de: "Tag X" in Leipzig: Polizei bestätigt Einsatz von Zivilbeamten im Kessel
- gesetze-im-internet.de: Versammlungsgesetz