t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDresden

Radebeul bei Dresden: Mann soll Kriegswaffen hergestellt haben – Anklage


Im Keller seiner Wohnung
Kriegswaffen hergestellt – Anklage gegen 51-Jährigen

Von t-online, brö

04.04.2025 - 09:55 UhrLesedauer: 1 Min.
imago 79086998Vergrößern des Bildes
Ein Polizist mit Maschinenpistole (Symbolbild): Zwei solcher Waffen soll der Angeschuldigte hergestellt haben. (Quelle: KH/imago)
News folgen

Unter anderem schwere Kriegswaffen soll ein Mann in Radebeul in seiner Werkstatt hergestellt und zum Verkauf angeboten haben. Nun wurde Anklage erhoben.

Ein 51-Jähriger soll im Keller seiner Wohnung in Radebeul mehrere Schusswaffen hergestellt haben. Darunter seien auch zwei Maschinenpistolen gewesen, die als Kriegswaffen gelten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit. Nun hat die Behörde Anklage erhoben – wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz.

Konkret wird dem Mann vorgeworfen, bis Ende September 2023 insgesamt fünf funktionsfähige Schusswaffen in der dafür eingerichteten Werkstatt hergestellt zu haben. Zudem soll er damit begonnen haben, mindestens eine weitere Schusswaffe zu fertigen. Dabei hätte er 1,4 Kilogramm Schwarzpulver gelagert.

Mann wollte Waffen an verdeckten Ermittler verkaufen

Am 28. September 2023 soll er dann zwei Langwaffen, eine Kurzwaffe sowie 79 Patronen an einen verdeckten Ermittler verkauft haben. Dabei rückten Spezialeinsatzkräfte und Beamte der Soko Rex aus und nahmen ihn vorläufig fest. Mehr dazu lesen Sie hier. Bis zum März 2024 befand sich der 51-Jährige in Untersuchungshaft.

Auch die Ehefrau des Angeschuldigten stand im Verdacht, an der Herstellung beteiligt gewesen zu sein. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wurde jedoch abgetrennt, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft weiter.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Dresden wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz erhoben. Das Amtsgericht Dresden werde nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



Telekom